29.04.2003 - 3.2 Änderung der Mietobergrenzen für Sanierungsgebi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Kutzmutz nimmt als Antragsteller die Anregung aus der letzten Ausschusssitzung auf, den Beschlussantrag an die Verwaltung mit dem Auftrag zu überweisen, ihn bei der angekündigten Überarbeitung der Sozialplanrichtlinie zu berücksichtigen.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz informiert, dass die Verwaltung bemüht ist, die überarbeitete Sozialplanrichtlinie in der Juli-StVV einzubringen.

 

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Geänderter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Bei der Überarbeitung der Sozialplanrichtlinie soll folgender Antrag berücksichtigt werden:

 

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 1. April 1998 (98/0195/1): „Festsetzung von Mietobergrenzen für die Sanierungsgebiete und den Entwicklungsbereich Block 27“ erhält mit Wirkung vom 01. April 2003 folgende Fassung:

„Für die Sanierungsgebiete und den Entwicklungsbereich Block 27 sind unter Beachtung der Vorgaben der Sozialplanrichtlinie in den Sanierungsgenehmigungen folgende Mietobergrenzen unter dem Ausschluss von periodisch-fortgeschriebenen Erhöhungen anzustreben:

 

Wohnungen mit einer Wohnfläche bis 40 m²                                 5,98 €/m² netto kalt

Wohnung mit einer Wohnfläche von > 40m² bis 60 m²            5,47 €/m² netto kalt

Wohnungen mit einer Wohnfläche von > 60 m² bis 90 m²            5,21 €/m² netto kalt

Wohnungen mit einer Wohnfläche über 90 m²                  4,96 €/m² netto kalt

 

Diese Mietobergrenzen gelten für Wohnungen, die zum 01. April 2003 bewohnt und noch nicht saniert waren. „

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:              8

Nein-Stimmen:          0

Enthaltungen:           0