24.06.2020 - 5.3 Änderung des B-Planes F 2 "Eisbergstücke" - Nut...

Beschluss:
vertagt
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Herr Wartenberg bringt die Vorlage ein und verweist darauf, dass das Flurstück 243/3 der Erbengemeinschaft Wartenberg gehöre; er erklärt zugleich, gemäß § 22 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf), seine Befangenheit.

 

In der sich anschließenden Diskussion werden sowohl die örtlichen als auch die planerischen und vermögensrechtlichen Gegebenheiten hinterfragt.

 

Da von Seiten der Ortsbeiratsmitglieder noch Klärungsbedarf besteht, beantragt der Ortsvorsteher, den Antrag bis zur nächsten Sitzung zurück zu stellen.

 

Abstimmung des Geschäftsordnungsantrages:

zurückstellen des Antrages bis zur nächsten Sitzung

 

einstimmig angenommen.

 

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Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam wird darum gebeten, umgehend zu veranlassen, dass für die Flurstücke 949, 997, 243/13 (teilweise), 1000 und 1001 der Flur 1 Gemarkung Fahrland die in der Fassung der 4. Änderung des Bebauungsplanes F 2 (Eisbergstücke) vom Juli 2004 enthaltene planungsrechtliche Festlegung als öffentliche Grünfläche in die Festlegung private Grünfläche umgewandelt wird.

 

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Anlagen zur Vorlage