07.05.2003 - 5.20 Änderung der Mietobergrenzen für Sanierungsgebi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.20
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Datum:
- Mi., 07.05.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat die
Vorlage zurückgestellt bis zur nächsten Sitzung am 20.05.2003.
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat der Vorlage einer Ergänzung des 1. Satzes des
Beschlusstextes zugestimmt, der den Wortlaut hat:
Bei der Überarbeitung
der Sozialplanrichtlinie soll folgender Antrag berücksichtigt werden:
Diese Ergänzung wird durch den Stadtverordneten Kutzmutz namens
der Fraktion PDS übernommen.
Abstimmung:
Die durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
empfohlene Ergänzung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Bei der Überarbeitung
der Sozialplanrichtlinie soll folgender Antrag berücksichtigt werden:
Der Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 1. April 1998 (98/0195/1): „Festsetzung von
Mietobergrenzen für die Sanierungsgebiete und den Entwicklungsbereich Block 27“
erhält mit Wirkung vom 01. April 2003 folgende Fassung:
„Für die Sanierungsgebiete und den
Entwicklungsbereich Block 27 sind unter Beachtung der Vorgaben der Sozialplanrichtlinie
in den Sanierungsgenehmigungen folgende Mietobergrenzen unter dem Ausschluss
von periodisch-fortgeschriebenen Erhöhungen anzustreben:
Wohnungen mit einer Wohnfläche bis 40 m² 5,98
€/m² netto kalt
Wohnung mit einer Wohnfläche von > 40m² bis
60 m² 5,47
€/m² netto kalt
Wohnungen mit einer Wohnfläche von > 60 m²
bis 90 m² 5,21
€/m² netto kalt
Wohnungen mit einer Wohnfläche über 90 m² 4,96
€/m² netto kalt
Diese Mietobergrenzen gelten für Wohnungen, die
zum 01. April 2003 bewohnt und noch nicht saniert waren. „