13.08.2020 - 4.1 Ausschusszuständigkeitsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Fraktionen
- Gremium:
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Datum:
- Do., 13.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Hofmann verliest den von Herrn Heuer im Hauptausschuss am 24.06.2020 eingebrachten Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes zur Änderung der Ausschusszuständigkeitsordnung und begründet diesen:
„Im § 5 Ziff.5 (Angelegenheiten des Hauptausschusses) ist aufzunehmen:
- Angelegenheiten nach Haushaltssatzung, insbesondere über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, bei Dringlichkeit auch ohne Vorberatung im Ausschuss für Finanzen.“
Nach § 70 BbgKVerf ist die Zuständigkeit für erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in der Haushaltssatzung zu regeln. Die Haushaltssatzungen sehen eine Zuständigkeit des Hauptausschusses, nicht aber des Ausschusses für Finanzen vor.
Im Ergebnis der Diskussion über die Zuständigkeiten des Hauptausschusses, Wahrnehmung der Informationspflicht der Verwaltung zur Finanzlage im Finanzausschuss sowie über die zeitliche Dringlichkeit als Grund für die Unabweisbarkeit von Aufwendungen und Auszahlungen empfiehlt Herr Dr. Wegewitz, § 9 (Ausschuss für Finanzen) zu ändern.
Herr Dr. Wegewitz bringt folgenden Änderungsantrag ein und begründet ihn:
§ 9 Satz 1 Spiegelstrich 3:
„erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß Haushaltssatzung,“
ist zu streichen.
Abstimmung:
einstimmig angenommen
Die so geänderte Drucksache wird zur Abstimmung gestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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57,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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96,4 kB
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