19.08.2020 - 7.9 Rechtsanspruch für Ferienbetreuung im Hort

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, dem Antrag zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe anzuweisen bei der Beantragung des Rechtsanspruches für die Hortbetreuungszeiten gesonderte Bescheide für den Rechtsanspruch in der Schulzeit und für die Schulferienzeiten auszustellen.


 

 

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Anlagen