19.08.2020 - 6.3 Anpassung Fördergebietskulissen Wohnraumförderung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsse r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes undr Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

 

Die Teilbereiche WA 3 und WA 4 des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 119 „Medienstadt“ werden durch Selbstbindungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung als Vorranggebiete Wohnen für die Wohnraumförderungsprogramme des Landes Brandenburg festgelegt.

 

Der Oberbürgermeister soll in weiteren Abstimmungen mit dem Ministerium für Infrastruktur und    Landesplanung und mit dem Landesamt für Bauen und Verkehr eine Ausweitung der Fördergebietskulisse,glichst über die gesamte Stadt, anstreben.

 

Darüber hinaus werden folgende Bereiche umgewandelt:

 

Das Innerstädtische Sanierungsgebiet „Am Obelisk“ wird durch Aufhebung der Sanierungssatzung zum Vorranggebiet Wohnen.

 

Ein Teilbereich des Innerstädtischen Sanierungsgebietes „Holländisches Viertel“ wird nach Teilaufhebung der Sanierungssatzung zum Vorranggebiet Wohnen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen