19.08.2020 - 6.6 Sanierungsgebiet "Potsdamer Mitte", Konkretisie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Mi., 19.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes sowie der Hauptausschuss empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.
Änderungs- und Ergänzungsantrag:
Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, beantrag namens der Fraktion DIE LINKE, die Ergänzung des Beschlusstextes um einen Punkt 7:
- Der Bau von Wohnungen mit 5 und mehr Räumen im gebundenen Wohnungsbau ist im Los 1 sowie bei der weiteren Entwicklung des Staudenhofs (Block V) in besonderer Weise zu berücksichtigen.
sowie eine Änderung in Anlage 5a „Verfahrensgrundsätze" unter dem Punkt „Nutzungsprivilegien". Hier soll der 3. Anstrich „Anzahl der Wohnungen mit mindestens 5 oder mehr Räumen in gebundenem, mietpreisgedämpften Wohnungsbau" gestrichen werden.
Änderungsantrag:
Namens der Fraktion CDU, beantragt Herr Eichert folgende Änderung im Punkt 6 des Beschlusstextes:
- Für alle Lose 3 wird ein Vergabeverfahren gemäß Anlage 5 durchgeführt. ….
sowie In der Anlage 5 wird für die Lose 1 und 2 die Direktvergabe ersetzt durch: „Bieter-Architekten-Verfahren mit Anhandgabe“
Im weiteren Verlauf der Diskussion:
Antrag zur Geschäftsordnung:
Die Stadtverordnete Heigl, Fraktion DIE aNDERE, beantragt die Rücküberweisung dieser Beschlussvorlage, einschließlich der Änderungs- und Ergänzungsanträge in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes.
Abstimmung:
Dieser Geschäftsordnungsantrag wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung:
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Abstimmung:
Der Änderungsantrag der Fraktion CDU wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anschließend wird die so geänderte Beschlussvorlage zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Zur weiteren Konkretisierung der Beschlüsse 10/SVV/0412 („Integriertes Leitbautenkonzept“) und 16/SVV/0269 („Konkretisierung des Leitbautenkonzeptes für die Blöcke III und IV“) soll die Entwicklung des Blockes IV entsprechend des in Anlage 1 dargestellten Blockkonzeptes sowie unter Beachtung der angepassten Ziele und Leitlinien gemäß Anlage 2 erfolgen.
- Bestandteil der Ausschreibung der im Treuhandvermögen befindlichen Grundstücke in Block IV sind die parzellenbezogenen konkretisierenden Vorgaben zu Gestaltung und Nutzung in den Gebäudepässen gemäß Anlage 3.
- Für die Ausschreibung/Vergabe der im Treuhandvermögen befindlichen Grundstücke des Blockes IV mit 4 Losen laut Losplan gemäß Anlage 4, sind die Verfahrensgrundsätze gemäß Anlage 5 anzuwenden. Für alle Lose ist zur Umsetzung der Gestaltanforderungen ein wettbewerbliches Verfahren durchzuführen.
- Das Los 1 wird zum gutachterlich ermittelten Neuordnungswert direkt an die ProPotsdam GmbH vergeben. Das direkt an das Bildungsforum angrenzende Gebäude soll vorrangig der Nutzung öffentlich/gewerblicher Nutzungsinteressenten aus dem Bildungsforum dienen. Die entsprechend der Gebäudepässe für das Los 1 definierten Geschossflächen für Wohnen sind mit gefördertem und gebundenem Wohnraum herzustellen.
- Das Los 2 wird zum gutachterlich ermittelten Neuordnungswert direkt an das Land Brandenburg oder einen geeigneten Partner vergeben, um studentisches Wohnen zu errichten.
- Für die Lose 3 und 4 wird ein Vergabeverfahren gemäß Anlage 5 durchgeführt. Die Grundstücksvergabe erfolgt zum gutachterlich ermittelten Neuordnungswert durch Anhandgabe an die im Verfahren ausgewählten Bestbieter oder bei Absage an dessen Nachrücker.
- Der Bau von Wohnungen mit 5 und mehr Räumen im gebundenen Wohnungsbau ist im Los 1 sowie bei der weiteren Entwicklung des Staudenhofs (Block V) in besonderer Weise zu berücksichtigen.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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1
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