19.08.2020 - 6.7 Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Denkma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Gemäß § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl.I/07 (Nr..19), S.286), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.06.2019 (GVBl.I/19 (Nr-33) i. V. m. § 4 Abs. 1 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz vom 24.05.2004 (GVBl.I/ S.215), wird den Bürgerinnen und Bürgern der Landeshauptstadt Potsdam Gelegenheit zur Einsichtnahme zum Entwurf der Denkmalbereichssatzung Nauener Vorstadt gegeben.

 

Der Entwurf wird öffentlich ausgelegt.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen