12.08.2020 - 4 Abberufung eines Mitglieds des Naturschutzbeirats

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf Nachfrage von Herrn Boede, aus welchem Grund Herr Mey abberufen werden soll, entgegnet Herr Rubelt, dass dieser keine Begründung für seine Bitte auf Abberufung gegeben habe.

 

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Der Hauptausschuss beschließt:
 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Herrn Wolfram Mey als Mitglied des Naturschutzbeirats der Amtsperiode von 2020 bis 2024 gemäß § 35 Abs. 2 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) i.V. mit § 1 Naturschutzbeiräteverordnung (NSchBV) abzuberufen.

 

Eine Nachbesetzung ist nicht erforderlich, da ausreichend Stellvertreter berufen worden sind. 

 

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Anlagen