19.08.2020 - 8.3 Klinikum Ernst von Bergmann GmbH - Rückkehr zum...

Beschluss:
abgelehnt
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Der Antrag wird namens der Fraktion Bürgerbündnis vom Stadtverordneten Kirsch eingebracht sowie die Überweisung in den Hauptausschuss und in den Ausschuss für Finanzen beantragt.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Friederich bringt namens der Fraktion CDU folgenden Änderungsantrag ein:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, als Gesellschaftervertreter mit dem Klinikum Ernst von Bergmann einen Vertrag zu schließen, der dem Klinikum einen jährlichen Zuschuss der LHP von 8 Mio. € wie durch den Geschäftsführer des KEvB im n.ö. Teil des Hauptausschusses zur TO 8.2, Angelegenheiten Klinikum Ernst von Bergmann (KEvB9) zur Umsetzung des Beschlusses der SVV zur Rückkehr zum Tarifvertrag vorgetragen wurde. zum Ausgleich steigender Betriebskosten garantiert und in dem festgelegt wird, dass die LHP Kreditgarantien übernimmt für notwendige Investitionskredite. Diese Regelungen sollen so lange gelten, wie die Finanzierung über die Krankenkassen die Betriebskosten nicht deckt und das Land die Finanzierung der Investitionen nicht vollständig übernimmt.

 

Abstimmung:

Die Überweisung in den Hauptausschuss sowie in den Ausschuss für Finanzen wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Nach elf Diskussionsrednern

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Kirsch, Fraktion Bürgerbündnis, beantragt, gemäß § 23 Abs. 1 d) Geschäftsordnung, den Antrag zu vertagen.

 

Abstimmung:

Der Antrag auf Vertagung der DS 20/SVV/0659 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Keller, Fraktion SPD, beantragt den Schluss der Debatte.

 

Nachdem alle Fraktionen die Gelegenheit hatten, sich zum Beratungsgegenstand zu äern:

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktion CDU vom 18.08.2020 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Anschließend wird der Antrag in der ursprünglichen Fassung zur Abstimmung gestellt:

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, als Gesellschaftervertreter mit dem Klinikum Ernst von Bergmann einen Vertrag zu schließen, der dem Klinikum einen jährlichen Zuschuss der LHP von 8 Mio.  zum Ausgleich steigender Betriebskosten garantiert und in dem festgelegt wird, dass die LHP Kreditgarantien übernimmt für notwendige Investitionskredite. Diese Regelungen sollen so lange gelten, wie die Finanzierung über die Krankenkassen die Betriebskosten nicht deckt und das Land die Finanzierung der Investitionen nicht vollständig übernimmt.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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Anlagen zur Vorlage