19.08.2020 - 8.35 Grundsatzentscheidung Entwicklungsgebiet Krampnitz

Beschluss:
an Gremium überwiesen
Reduzieren

Der Antrag wird namens der Fraktion DIE aNDERE vom Stadtverordneten Kube eingebracht.

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Menzel, BVB/Freie Wähler beantragt folgende Ergänzungen: Als Neues 0 bis 7 sollen eingefügt werden (alle weiteren Punkte verschieben sich nach hinten):

 

0. Die Auflagen des Bescheides zur Zielabweichung (ZAV) der gemeinsamen Landesplanung gemäß Bescheid vom 29.04.2013 müssen zwingend eingehalten bzw. entsprechend korrigiert werden. Das bedeutet u.a., dass das Verkehrskonzept korrigiert und z.B. entsprechende Kreuzungsführungen (z.B. im Bereich Eingang/ Stadtplatz) der Planung angepasst werden müssen.

 

1.mtliche Bereiche mit einem naturschutzfachlichen Schutzstatus (NSG, LSG, Wald) und sonstige Anliegen des Naturschutzes (z.B. Kleinfledermäuse) sind auf dem Gebiet der Entwicklungsmaßnahmen unbedingt zu beachten. Eine den Zielen dieser Schutzgebiete und Lebensräume widersprechende Nutzung wird ausgeschlossen. Im Bereich des LSG befindlichen Ufers des Krampnitzsees soll nicht aus dem LSG ausgelöst werden.

 

2. Die Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände ist in seinen Forderungen wenn möglich zu folgen, bzw. eine besonders hohe Wertigkeit zukommen zu lassen. Die Abwägung des OB ist vor dem Satzungsbeschluss intensiv im Umweltausschuss unter Hinzuziehung der Natur- und Umweltschutzverbände zu beraten. Dabei sollte in Konfliktfällen eine Konsenslösung angestrebt werden.

 Punkt 1 und 2 zusammenfasend muss die Planung in Hinblick auf vorhandene Grünstrukturen abgestimmt werden, da diese weitestgehend erhalten bleiben sollen. Der Biotopverbund mit durchgängigen Grünverbindungen für die Tier- und Pflanzenwelt muss ein wichtiges Ziel der Landschaftsplanung sein.

 

3.  Die Trassenführung einer Tramverlängerung darf nur unter Beachtung der alten     Eichen und der ohne Beeinträchtigung der Schutzgebiete (LSG und NSG) erfolgen.  

 

4. Das genannte Ziel, der Entwicklung eines durchgrünten, autoarmen und CO2-neutralen Quartiers, kann von Beginn an nur durch ein Nahwärmenetz erreicht werden, welches nicht auf fossilen Brennstoffen des bisher geplanten Blockheizkraftwerks aufbaut (sondern z.B. auf Holz, Solar oder Geothermie). Außerdem sollten zusätzlich Mindeststandards für die Gebäude, z.B. Passivhausstandard festgelegt werden.

   

5. Der im Antrag 3. Absatz soll ergänzt werden. Dabei ist spätestens nach jeder Entwicklungsstufe zu prüfen, ob sich die Annahmen der Verkehrswirkungsanalyse (75 % Verkehr nach Potsdam, jede 2 Wohnung 1 KFZ) in der Realität erfüllen. Bevor dafür kein Nachweis gelingt, darf die nächste Entwicklungsstufe nicht in Angriff genommen werden. Abweichungen über ± 15 % bedürfen einer besonderen Betrachtung und Beschlussfassung durch die STVV.

 

6.  Mit B-Pläne  der Bauleitplanung für die Stufe 3 darf erst begonnen werden, wenn die Tram bis Krampnitz verlängert wurde und die Annahmen der Verkehrswirkungsanalyse durch die Erhebungen in den ersten beiden Entwicklungsstufen bestätigt wurden.

 Begründung: Krampnitz  will ein ökologisches Vorzeigeprojekt werden. Es ist wohl unter dieser Zielsetzung niemanden vermittelbar, wenn der Natur-, Landschafts- und Waldschutz ökonomischen Zielen geopfert würde.

 

7.r städtebaulich bedeutende Situationen (z.B. Stadtplätze, Schulen, etc) sollen Planungswettbewerbe (mit mind.10 Teilnehmern) ausgelobt werden.

 Begründung: Ein ökologisches, naturverträgliches und möglichst in Kreisläufen lebendes neues Potsdamer Stadtquartier bedarf bei der Vielschichtigkeit ökologischer Stadtentwicklung und nachhaltigen Bauens entsprechende Leitlinien.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Keller, Fraktion SPD, beantragt die Überweisung in den Hauptausschuss, einschließlich des Ergänzungsantrages des Stadtverordneten Menzel, BVB/Freie Wähler.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, folgende Vorgaben für die künftige Entwicklung des Entwicklungsgebietes Krampnitz umzusetzen:

 

1. Bei der Veräerung der Grundstücke ist sicherzustellen, dass mindestens 2.500 Wohnungen dauerhaft im kommunalen Eigentum verbleiben.

 

2. Die Entwicklungsmaßnahme ist zeitlich so zu organisieren, dass jederzeit 25 % des entstehenden Wohnungsbestandes zu Mieten angeboten werden, die nicht über dem Kostensatz liegen, der als Kosten der Unterkunft (KdU) übernommen wird.

 

3. Das Entwicklungsgebiet Krampnitz soll so konzipiert werden, dass dort Wohnraum für 10.000 Menschen entsteht.

 

4. Für die verkehrliche Erschließung des neuen Stadtteils in Krampnitz ist die Anbindung an die Potsdamer Innenstadt durch eine Straßenbahnverbindung und einen Radschnellweg zu gewährleisten, die Anbindung des Potsdamer Nordens an die Regionalbahn am Bahnhof Marquardt sicherzustellen sowie eine 20-minütige Busverbindung zwischen den nördlichen Stadt- und Ortsteilen zu realisieren.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage