25.08.2020 - 4.7 Bebauungsplan Nr. 162 "Kleingartenanlage Angerg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Tagesordnungspunkte 4.7 und 4.8 werden zusammen behandelt.

 

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlagen 20/SVV/0805 und 20/SVV/0803 ein. Der Bebauungsplan Nr. 162 „Kleingartenanlage Angergrund“ ist zur öffentlichen Auslegung aufbereitet worden. Nachdem Ende des vergangenen Jahres die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans durchgeführt wurde und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet wurden, kann nun die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über den Entwurf des Bebauungsplans und die reguläre Öffentlichkeitsbeteiligung hierzu herbeigeführt werden. r die unmittelbar östlich angrenzenden Flächen wird eine weitere Vorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 168 „Erholungsgärten am Horstweg“ eingebracht. Ziel ist eine dauerhafte planungsrechtliche Sicherung der Kleingärten am Angergrund. Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 162 war das Plangebiet noch etwas größer zugeschnitten. Neben den Flächen der zu sichernden Kleingartenanlage enthielt es noch Erschließungsflächen und angrenzende Erholungsgärten. In der Auswertung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung ist jedoch deutlich geworden, dass eine räumliche und inhaltliche Beschränkung dieses Bebauungsplans auf die unmittelbaren Kleingartenflächen sinnvoll ist. Die einbezogenen Erholungsgärten werden daher in einem gesonderten Bebauungsplanverfahren behandelt, in dem dann auch die gesamten Erholungsgärten (Gartensparte „dwest“) bis zum Horstweg einbezogen werden sollen. Ziel der Planung für den Bebauungsplan „Erholungsgärten am Horstweg“ ist nach dem Vorschlag der Verwaltung die dauerhafte planungsrechtliche Sicherung der hier gelegenen Flächen als Erholungsgärten.

Herr Gericke erkundigt sich, in welche Prioritäten die Bearbeitung der Bebauungspläne eingeordnet werden.

 

 

Frau Holtkamp antwortet, dass für das Bebauungsplanverfahren Nr. 162 „Kleingartensparte Angergrund“ die Einordnung in die Priorität 1 vorgesehen ist und das Bebauungsplanverfahren Nr. 168 „Erholungsgärten am Horstweg“ noch keine Einordnung in die Priorität 1 erfahren hat. Es ist vorgesehen, im November eine entsprechende Beschlussvorlage einzubringen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage 20/SVV/0805 zur Abstimmung:

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 162 „Kleingartenanlage Angergrund“ ist gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 2).

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 162 „Kleingartenanlage Angergrund“ ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (gemäß Anlagen 3 und 4).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage