10.09.2020 - 5.1 Sachstand Depot- und Archivflächen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Aubel bringt die Mitteilungsvorlage ein und übergibt Herrn Karau (Projektleiter Bereich Strategische Steuerung) das Wort.

 

Herr Karau macht deutlich, dass die erforderlichen finanziellen Mittel für ein Zentraldepot im Haushalt eingestellt bzw. in der Mittelfristplanung verankert seien. Es konnte eine Fläche gefunden werden, die für ein Zentraldepot in Frage kommt und der auch von allen Beteiligten zugestimmt wurde.

 

Frau Hünecke nimmt Bezug auf den im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums zurückgestellten Antrag 20/SVV/0512 „Ein Depot für das Potsdam Museum“. Über den passenden Standort müsse nachgedacht werden.

 

Frau Lüdcke macht deutlich, dass der Standort davon abhängig sei, was für ein Depot man haben möchte. Wenn es ein Schaudepot sein soll, dann wäre ein Standort im Zentrum vorzuziehen. Wenn es jedoch nur ein Lager sein soll, dann würde ein Standort außerhalb des Zentrums sinnvoller sein.

 

Herr Zander bittet darum, bei dem Bau des Depots darauf zu achten, dass dieser auch barrierefrei sei.

 

Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

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Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Sach- und Umsetzungsstand des Beschlusses zur mittel- bis langfristigen Sicherung einer bedarfs- und fachgerechten Depotausstattung für alle Archiv- und Depotangelegenheiten der Landeshauptstadt Potsdam, einschließlich Stadt- und Landesbibliothek und Potsdam Museum in Verbindung mit dem haushaltsbegleitenden Beschluss zum Doppelhaushalt 2018/2019 (H 19).


Zur Umsetzung des Beschlusses wurde in 2018 eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt. Diese kommt zu folgenden Ergebnissen (siehe auch DS 19/SVV/0109):

 

Der Flächenbedarf liegt bei Realisierung von Synergieeffekten durch gemeinsame Nutzung bei rund 10.000 qm Bruttogeschossfläche, bzw. rund 7.700 qm Nutzfläche. Dieser Flächenbedarf verteilt sich wie folgt auf die Einrichtungen:

 

  • 34% Stadtarchiv und Zwischenarchiv
  • 47% Kulturgüter der Museen und Archivalien der SLB
  • 13% Kulturgüter der Denkmalpflege

 

Die Investitionskosten wurden 2018 mit rund 28,8 Mio. EUR geschätzt.

 

Nach vergleichender Betrachtung mehrerer Varianten wird der Bau eines Zentraldepot in vier modularen Bauabschnitten favorisiert:

 

1. Abschnitt: Stadtarchiv / Zwischenarchiv / SLB (2024 - 2026)

2. Abschnitt: Potsdam Museum (2026 - 2028)

3. Abschnitt: Naturkundemuseum Potsdam (2028 - 2030)

4. Abschnitt: Untere Denkmalschutzbehörde (2030 - 2032)

 

Mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 hat die SVV die finanziellen Grundlagen zur Umsetzung des Beschlusses gelegt. Die Mittelfristplanung weist für die Jahre 2023 und 2024 Investitionsmittel in Höhe von jeweils 2 Mio. EUR p.a. aus.

 

 

 

 

2020

2021

2022

2023

2024

Planungsleistungen Investitionsmaßnahme „Zentrales Depot“ (55000001)

Produkt 11180

-

-

-

2.000.000

2.000.000

 

 

Als Standort für das favorisierte Zentraldepot wurden in der 2018 abgeschlossenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (siehe Mitteilungsvorlage 19/SVV/0109) sowie im fachlichen Austausch verschiedene Flächen im Stadtgebiet geprüft (u.a. Gebiet der Vorbereitenden Untersuchung Fahrland West, ehem. „Kulturbodendeponie“ Erich-Weinert-Straße/Wetzlarer Bahn, SAGO-Gelände, Marquardter Chaussee/Schiffbauversuchsanstalt).

 

Als Ergebnis dieser Untersuchung kristallisierte sich im Jahresverlauf 2019 als Vorzugsstandort die Fläche an der Marquardter Chaussee (B273) am Sacrow-Paretzer-Kanal, nahe der Schiffbauversuchsanstalt heraus. Die Fläche befindet sich derzeit im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und wird durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet. Sie wurde der LHP im Erstzugriff zum Ankauf angeboten, da sie für Bundeszwecke künftig nicht mehr benötigt wird.

 

 

 

Die besondere Eignung des Vorzugstandorts ergibt sich insbesondere daraus, dass

 

-          der Erwerb von der BImA für öffentliche/städtische Nutzungen zu vergünstigten Konditionen möglich scheint (Grundlage: Verbilligungsrichtlinie VerbR 2018 vom 27. September 2018),

-          die Gesamtfläche mit bis zu 20.000 m² ausreichend groß ist für das geplante Zentraldepot sowie möglicherweise weitere öffentliche/städtische Nutzungen,

-          die Fläche frei von konkurrierenden Nutzungsüberlegungen (z.B. Schulneubau bei Erich-Weinert-Straße/Wetzlarer Bahn, Gewerbeentwicklung in Michendorfer Chaussee) oder anderen Profilierungen (z.B. Wissenschaftspark Golm) ist,

-          die Fläche nördlich der Havel liegt (Vermeidung der verkehrlichen Engpässe Humboldtbrücke/Lange Brücke),

-          die Verkaufsbereitschaft der Eigentümer sichergestellt ist bzw. diese Flächen nicht bereits zwischenzeitlich an andere Nutzer verkauft wurden (z.B. Standort Michendorfer Chaussee) sowie

-          die weitere Zeitschiene für den Ankauf und die Umsetzung unter Berücksichtigung nötiger stadtinterner Vorläufe (siehe unten) eng mit der Verkäuferin abgestimmt werden kann und heute bereits abschätzbar ist (nicht gegeben für VU-Gebiet Fahrland West oder SAGO-Gelände).

 

Die Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr ist heute noch ausbaufähig, die Fläche liegt jedoch in relativer Nähe zum Bahnhof Marquardt, der künftig als „Mobilitätsdrehscheibe“ ausgebaut werden soll. Für die bauliche Entwicklung der Fläche ist darüber hinaus die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens nötig, dessen rechtzeitiger Abschluss aber nach derzeitiger Einschätzung gewährleistet werden kann.

 

Um insbesondere vom verbilligten Erwerb profitieren zu können, wurde mit der Verkäuferin vereinbart, noch in 2020 die planerischen Rahmenbedingungen (Zeitplan, Vorplanungen zum Nutzungskonzept und zur Flächenbilanz) als Grundlage für den Erwerb zu qualifizieren. Bei erfolgreichem verbilligtem Erwerb der Fläche sind enge zeitliche Vorgaben der BImA für die Umsetzung des Vorhabens sowie eine zweckgemäße Nutzung der Flächen zu beachten, da sonst die Nachzahlung der Verbilligung drohen kann.

 

Der Flächenerwerb erfolgt über den KIS.

 

Um den wachsenden Flächenbedarf der Einrichtungen des laufenden Betriebes bis dahin zu decken, sind finanzielle Mittel für zusätzliche, temporäre Anmietungen sowie für Umzüge in den Doppelhaushalt 2020/2021 eingestellt:

 

 

Konten

2020

2021

2022

2023

2024

Mieten

1118000.5231500

189.000 €

378.000 €

378.000 €

378.000 €

378.000 €

Betriebs-kosten

1118000.5231600

56.700 €

113.400 €

113.400 €

113.400 €

113.400 €

Umzüge

1118000.5455000

800.000 €

 

 

 

 

 

Gegenwärtig ermittelt die LHP quantitativ und qualitativ die konkreten Bedarfe der verschiedenen Einrichtungen. Daran schließt sich die Markterkundung und Anmietung an.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=133663&selfaction=print