03.09.2020 - 7.1 Kosten für das Mittagessen in Potsdamer Hortein...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Zurückstellung vom 28.05.2020 und 13.08.2020.

 

Die Möglichkeit der Umsetzung wurde durch die Verwaltung geprüft. Es erfolgte eine Abfrage zur IstSituation bei den freien Trägern und die Auswertung dieser. Darüber hinaus wurden die aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen geprüft.

 

Frau Schelle erläutert, dass aktuell 4249 Hortkinder das Mittagessen im Rahmen der Schule (nach BRBSchG) einnehmen und vertraglich mit einem Caterer am Schulstandort gebunden sind. Die Eltern zahlten bislang an den Caterer, so dass der Träger für die „Schulesser“ keine Kosten im Rahmen der BKA bei der LHP geltend gemacht hat.

 

Die Prüfung erfolgte mit dem Ziel, dass zukünftig für alle im Hort betreuten Kinder der Versorgungsauftrag erfüllt werden muss. Alle damit verbundenen Kosten wurden in der HH-Planung berücksichtigt.

 

Um die geforderten Kosten der derzeitigen Schulcaterer decken zu können, benötigen die freien Träger von der LHP insgesamt 1.482.387,05 Euro.

 

In der Haushaltsplanung wurde und wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass alle betreuten Hortkinder von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich durch den Hort mit Mittagessen versorgen zu lassen. Vor diesem Hintergrund ist immer die Gesamtanzahl der zu betreuenden Hort-Kinder für die Planung maßgeblich. Somit ist der finanzielle Mehrbedarf der hier angestrebten Änderungen in der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

Frau Aubel erläutert, dass der finanzielle Rahmen zur Erfüllung des Versorgungsauftrags im Rahmen der noch in diesem Jahr zu beschließenden Kitafinanzierungsrichtlinie, gegeben sei. r die praktische Umsetzung bedarf es sowohl prozessualer als auch vertraglicher Entscheidungen.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

Abstimmung: mit Stimmenmehrheit angenommen

 

In der anschließenden Diskussion weist Herr Kljunic darauf hin, dass man doch auch die Kinder bezüglich der Auswahl der Caterer befragen könne und Frau Schelle ergänzt, dass es z.B. Mensa AGs gibt über die die Befragung der Kinder erfolgt.

 

Frau Dr. Müller fragt, ob die Essenspreise bei Hort- oder Schulkindern unterschiedlich seien. Frau Aubel antwortet, dass die Preise für den Hort durch das Kitagesetz und für die Schule durch das Schulgesetz geregelt werden. Da für Hort-Kinder ein Hort-Beitrag gezahlt werde, der die übrigen Verpflegungskosten beinhaltet, bestehe demnach erklärbare unterschiedliche Behandlung beider Gruppen.

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Abstimmung: mit Stimmenmehrheit angenommen

 

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Anlagen zur Vorlage