25.08.2020 - 4.10 Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße/Brauha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) bringt die Vorlage ein und erinnert an die Historie. Der Bebauungsplan wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Ziel ist der Erhalt des ehemaligen Terrassenrestaurants Minsk im Sinne einer Ausweisung als Sondergebiet für Museumsnutzung, umgeben von urbanem öffentlichem Freiraum und der Neuordnung der südlich vom Minsk gelegenen Wohnbaufche zur Sicherung von Blick- und Wegebeziehungen. Anhand einer Präsentation stellt Herr Goetzmann die Inhalte der Planung und das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. r die Umsetzung der Planungen im Bereich des Sondergebiets Museum und im Bereich des Allgemeinen Wohngebiets WA 4 wurden mit den jeweiligen Vorhabenträgern städtebauliche Verträge vereinbart, die die Festsetzungen des Bebauungsplans ergänzen sollen. Der städtebauliche Vertrag mit den Stadtwerken wurde bereits in der vergangenen Woche in gesonderter Vorlage (20/SVV/0806) durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

 

 

Diskussionsbedarf besteht nicht.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brauhausberg“, 1. Änderung, Teilbereich Am Brauhausberg / Am Havelblick entschieden (gemäß Anlagen 3, 4A, 4B, 5A, 5B und 6).
  2. Den Städtebaulichen Verträgen zum Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brauhausberg", 1. Änderung, Teilbereich Am Brauhausberg / Am Havelblick wird zugestimmt (siehe Anlagen 9 und 10).
  3. Der Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brauhausberg“, 1. Änderung, Teilbereich Am Brauhausberg / Am Havelblick wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 7 und 8).

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

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