09.09.2020 - 3.3 Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshaupts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Frau Meier bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Dazu merkt Herr Dr. Scharfenberg an, dass die verkaufsoffenen Sonntage in den letzten Jahren generell zurückgefahren worden seien und die Öffnung der Einzelhandelszentren kein Anspruch mehr sei. Außerdem sehe er keinen zwingenden Grund dafür, die Postleitzahl 14480 davon auszunehmen.

Frau Meier entgegnet, dass die Öffnung des Sterncenters intensiv diskutiert wurde. Im Ergebnis sei festgestellt worden, dass die Menschen eher in die Innenstadt drängen.

 

Herr Kolesnyk verweist darauf, dass die Sonntagsöffnung des Sterncenters deshalb ein Problem gewesen sei, weil um das Sterncenter herum nichts „Besonderes“ angeboten wurde, was dies rechtfertige bzw. wurden die Bedingungen für eine Öffnung am Sonntag nicht erfüllt. Das habe auch das Gericht so festgestellt.

 

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass er sehr dafür werbe, bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung darüber nachzudenken, dies zu ändern. Er behalte sich vor, einen entsprechenden Änderungsantrag zu stellen. Das Konzept sei für ihn nicht stimmig, denn die Menschen würden die Öffnung des Sterncenters sehr wohl annehmen.

 

Ebenso spricht sich Herr Teuteberg für die Modifizierung der Beschlussvorlage aus. Er unterstütze die Beschränkungen nicht; der Bedarf für die Öffnung sei definitiv da.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass besonderer Ereignisse (2. Advent am 06.12.2020 und 4. Advent am 20.12.2020).

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

13

Ablehnung:

  2

Stimmenthaltung:

  2

 

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Anlagen zur Vorlage