28.08.2020 - 3.5 Instandsetzung Gemeindehaus Satzkorn
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Zusätze:
- Einreicher: Oberbürgermeister, Komunaler Immobilienservice
- Datum:
- Fr., 28.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- GB 1 Finanzen, Investitionen und Controlling
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Richter teilt hierzu mit, dass es sich hierbei um einen Prüfauftrag handelt und wird nunmehr das Ergebnis der Prüfung vorstellen.
Die vollständige Sanierung des Gemeindehauses ist in der Mittelfristplanung nicht vorgesehen und dementsprechend geplant.
Im Zuge der Prüfung wurden auch Zuschüsse über Fördermittelmöglichkeiten in Betracht gezogen, aber leider ohne Erfolg. Ob eine KfW-Förderung (Kreditanstalt für Wiederaufbau) möglich ist, wird aktuell noch geprüft.
Über den Bauunterhalt werden ca. 40.000 € eingesetzt, um die Nutzungsbedingungen zu verbessern. Dies umfasst aber keine Sanierung.
Herr Scharfenberg fragt an, ob die Maßnahmen die über den Bauunterhalt erfolgen, bei der Sanierung nochmals durchgeführt werden.
Herr Richter bestätigt dies im Zusammenhang mit der Haustechnik, die mit Sicherheit im Zuge der Sanierung grunderneuert werden müsste. In der Planung für die Sanierung wird aber die Erforderlichkeit und Geeignetheit nochmals geprüft, so dass nicht unnütze Mehrkosten entstehen.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
In Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung DS 20/SVV/0261 „Instandsetzung Gemeindehaus Satzkorn“ hat der Kommunale Immobilien Service (KIS) die Kosten für eine kurzfristige Instandsetzung sowie eine komplette Sanierung des Gemeindehauses Satzkorn, in der Dorfstraße 2, einschließlich der derzeitigen Fördermöglichkeiten sowohl des Landes Brandenburg als auch des Bundes geprüft.
Im Ergebnis kann mitgeteilt werden, dass eine komplette Sanierung des Gemeindeshauses Satzkorn auf der Grundlage des aktuellen Baukostenindex Investitionen in Höhe von ca. 695.000 Euro erforderlich macht.
Das Vorhalten des Gemeindehauses zählt jedoch nicht zu den pflichtigen Aufgaben der Landeshauptstadt Potsdam (LHP). Daher können hierfür in der mittelfristigen Investitionsplanung und im Wirtschaftsplan des KIS keine investiven Mittel vorgesehen werden. Hier besteht ein gesetzlicher Vorrang für pflichtige Aufgaben (Schulen u. a.).
Die Prüfung von Fördermöglichkeiten des Landes Brandenburg und des Bundes hat zudem ergeben, dass aktuell keine Möglichkeiten zur Einwerbung von Fördermittelzuschüssen bestehen. Da es sich um eine freiwillige Aufgabe handelt, ist auch eine Finanzierung über Kreditaufnahmen des KIS ausgeschlossen, wodurch auch keine Möglichkeit zur Nutzung von KfW-Förderprogrammen besteht.
Darüber hinaus hat der KIS geprüft, ob kurzfristige Instandsetzungsmaßnahmen möglich und umsetzbar sind. Dies betrifft insbesondere die Toilettenanlage, die Schaffung eines Behinderten-WC´s, die Erneuerung der Teeküche sowie die Herrichtung eines größeren und variabel nutzbaren Raumes. Die Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf ca. 46.000 Euro und werden im Rahmen des laufenden Gebäudeunterhaltes durch den KIS getragen. Gemäß der Abstimmung mit dem Ortsbeirat Satzkorn am 10.03.2020 wird der KIS diese Instandsetzungsmaßnahmen im Gemeindehaus bis Oktober 2020 durchführen. Für die Landeshauptstadt Potsdam entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.