08.09.2020 - 4.2 Transparenzsatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Schäffer eröffnet den Tagesordnungspunkt und berichtet von den Bisherigen Leistungen der Stadtverwaltung zum Thema Transparenz. Es gebe viele gute Ansätze, wie z. B. das Open-Data-Portal. Im Portal würden sich derzeit nur wenige und zum Teil veraltete Datensätze befinden. Hier sei Verbesserungspotential. Mit einer Transparenzsatzung könne verbindlich geregelt werden, welche Datensätze in welchem Zeitraum nach Erstellung im Open-Data-Portal veröffentlicht werden müssten.

 

Herr Jetschmanegg, Dezernent des Geschäftsbereiches für Zentrale Verwaltung, erklärt, dass es das gemeinsame Ziel sei, mehr Inhalte im Open-Data-Portal zu veröffentlichen. Eine Satzung sei formell nicht nötig, da die Dateneinsicht gesetzlich geregelt sei. Darüber hinaus müsse eine Satzungglicherweise in Folge von Gesetzesänderungen zum Thema Dateneinsicht regelmäßig angepasst werden. Im Anschluss bringt Herr Jetschmanegg den folgenden Änderungsantrag ein:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum zweiten Quartal 2021 einen Verfahrensvorschlag zu entwickeln Transparenzsatzung für die Landeshauptstadt Potsdam vorzulegen, nach der die proaktive, elektronische Veröffentlichung/Zugänglichkeit von behördlichen Informationen auf dem bestehenden städtischen Open-Data-Portal geregelt wird erfolgen kann. Ziel ist eine Veröffentlichung möglichst aller Verwaltungsdaten, sofern dem nicht ein höheres Schutzinteresse entgegensteht.

Insbesondere für kommunal erhobene Umweltdaten, Geodaten, Gutachten, Statistiken, Verträge zur Daseinsvorsorge und Verwaltungsvorschriften soll ein Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger für eine zentrale Zugänglichkeit zu vorhandenen Verwaltungsdaten nach Open-Data-Prinzipien vorgesehen werden.

 

Herr Eichert spricht sich für den Änderungsantrag der Verwaltung aus. Eine Vereinbarung sei schneller umzusetzen als eine Satzung. Im Weiteren sind sich die Ausschussmitglieder einig darüber, dass es derzeit für Bürger schwer nachvollziehbar sei, welche Informationen ihnen zustehen und wo diese zu finden seien.

Herr Jetschmanegg betont, dass Informationen im Open-Data-Portal gebündelt werden sollen, auch wenn es hierbei möglicherweise zur Doppelung von Datensätzen an anderer Stelle kommen könne. Die Daten seien dort besser abrufbar und könnten besser ausgewertet werden.

 

Herr Marquardt gibt zu bedenken, dass es bereits eine umfangreiche Open-Data-Strategie seitens der Verwaltung gebe, es jedoch an der Umsetzung mangele. Es müssten tausende Datensätze veröffentlicht werden. Dieser Antrag soll dem Projekt noch einmal Nachdruck verleihen, egal für welches Format sich am Ende geeinigt werde. Er schlägt vor, den Fortschritt des Portals im Ausschuss egelmäßig aus zu werten und ggf. nachzusteuern.

 

Im weiteren Verlauf der Diskussion einigen sich die Ausschussmitglieder darauf, den 2. Ansatz in beiden vorliegenden Versionen der Vorlage zu streichen.

 

Im Anschluss wird der Änderungsantrag der Verwaltung inklusive der Streichung des 2. Absatzes zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmung:

mehrheitlich abgelehnt,

bei 3 JA-Stimmen.

 

Anschließend wird der ursprüngliche Antrag inklusive der Streichung des 2. Absatzes zur Abstimmung gestellt.

 

Abstimmung:

mit Stimmenmehrheit angenommen

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Der Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum zweiten Quartal 2021 eine Transparenzsatzung für die Landeshauptstadt Potsdam vorzulegen, nach der die proaktive, elektronische Veröffentlichung/Zugänglichkeit von behördlichen Informationen auf dem bestehenden städtischen Open-Data-Portal geregelt wird. Ziel ist eine Veröffentlichung möglichst aller Verwaltungsdaten, sofern dem nicht ein höheres Schutzinteresse entgegensteht.

Insbesondere für kommunal erhobene Umweltdaten, Geodaten, Gutachten, Statistiken, Verträge zur Daseinsvorsorge und Verwaltungsvorschriften soll ein Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger für eine zentrale Zugänglichkeit zu vorhandenen Verwaltungsdaten nach Open-Data-Prinzipien vorgesehen werden.

 

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Anlagen zur Vorlage