03.09.2020 - 8.2 Auszugserlaubnis für Careleaver

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Beck bringt den Antrag ein.

 

Es gibt eine Diskussion dazu, ob das Ziel nicht schneller erreicht werden kann, wenn der Antrag nur im Jugendhilfeausschuss verabschiedet wird, da es bis zu einem Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung noch etwas dauern wird. Dazu wird angemerkt, dass mit Beschluss eines Antrages an die Stadtverordnetenversammlung der Jugendhilfeausschuss sich das Anliegen des Antrages bereits zu eigen macht.

 

Herr Kolesnyk stellt den Antrag zur Abstimmung.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Junge erwachsene Geflüchtete, die aus Jugendhilfeeinrichtungen ausziehen, im Sinne des SVV Beschlusses vom 3.6.2020 zur Vorlage 20/SVV/0518 in eigenen Wohnungen unterzubringen.

 

Sollten die jungen Geflüchteten auf Grund ausländerrechtlicher Bestimmungen keinen Rechtsanspruch auf einen Wohnungsbezug und keinen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, sollen für diese Gruppe Nutzungswohnungen von der Stadt vorgehalten werden. Es soll eine Erlaubnis erteilt werden, einen eigenen Mietvertrag zu unterschreiben. Eine engmaschige sozialarbeiterische Begleitung soll gewährt werden, mindestens nach den Vorgaben des LAufnG.

 

Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Herr Ströber fragt, ob dafür extra Wohnungen angeschafft werden müssen oder ob diese bereits existieren. Frau Pohle vom Migrantenbeirat antwortet, dass es ein gewisses Kontingent gibt, dieses aber belegt sei. Eine Beschlussvorlage sei in Arbeit, in der man den Umbau von GUs zu Nutzungswohnungen fordere. Weiterhin sei die Forderung der Anmietung von Wohnungen für 100 Einzelpersonenhaushalten Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen

 

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