09.09.2020 - 4.3 Schutz des Fahrlander Sees

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ortsvorsteher erläutert, dass es auf Grund von Terminüberschneidungen dazu gekommen ist, dass sich derzeit zwei identische Anträge im Geschäftsgang befinden.

 

Herr Wartenberg und Frau Lange stellen folgende Geschäftsordnungsanträge:

Den anwesenden Bürgern wird eine Redezeit von insgesamt 10 Minuten gewährt um ihre Argumente darzulegen.

 

Abstimmung der Geschäftsordnungsanträge:

einstimmig angenommen.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält Herr Goedelt das Rederecht. Er spricht sich gegen das geforderte Verbot von Wassersport auf dem Fahrländer See aus und betont, dass der Verein der Wind- und Kitesurfer ein Interesse daran hat, dass der See und die Umwelt intakt bleibt und geschützt wird.

 

In der sich kontrovers geführten offenen Diskussion werden die Argumente der Wind- und Kitesurfer nochmals dargestellt. Sie werben dafür, auf den Punkt 4 Verbot der wassersportlichen Nutzung zu verzichten.

Dem entgegen stehen die Ausführungen des Fischers, der auf die Zerstörung des Schilfgürtels und Störung der Vögel bei der Brut aufmerksam macht.

An den Wochenenden werde der See insbesondere von Bürgern aus dem Umland, insbesondere auch aus Berlin genutzt. Grillen, Campen und liegen gelassener Müll seien ein großes Problem.

 Naherholung und Sport müssen im Konsens mit dem Naturschutz stehen.

 

Das Thema sei seit Jahren akut; zahlreiche Gespräche zwischen den Anglern, den Bauern, die in den Bereichen ihren Grund und Boden haben, dem Bürgerverein und dem NABU wurden geführt.

 

Der Ortsvorsteher verweist nochmals auf die Stellungnahmen des NABU zur Schreckwirkung durch den Wassersport.

Das Verbot des Kitesurfens auf dem See besteht; die Landeshauptstadt muss es umsetzen.

Der See ist ein Landschaftsschutzgebiet; alternativ gibt es Seen, auf denen diese Art von Wassersport möglich ist.

 

Änderungsantrag:

Herr Wartenberg schlägt vor, den Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen:

 

Abstimmung Änderungsantrag:

mit 2 Ja-Stimmen abgelehnt,

bei 5 Gegenstimmen.

 

 

 

Änderungsantrag:

Herr Etlich schlägt vor, den Antrag wie folgt zu ändern:

 

Der Punkt 1 ist durch folgende Formulierung zu ersetzen:

 

  1. unverzüglich und dauerhaft das Verbot des Kitesurfens auf dem Fahrländer See durchzusetzen,

 

dafür:

1. die rechtliche Situation zum Kitesurfen auf dem Fahrländer See zu klären und ein ggf. bestehendes Verbot unverzüglich und dauerhaft durchzusetzen,"

 

Abstimmung Änderungsantrag:

einstimmig angenommen

 

 

sowie:

Streichung des letzten Satzes im Punkt 4

 

Abstimmung Änderungsantrag:

einstimmig angenommen.

 

 

Im Anschluss wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

Der Ortsbeirat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Antrag in der geänderten Fassung zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. unverzüglich und dauerhaft das Verbot des Kitesurfens auf dem Fahrlander See durchzusetzen,
    die rechtliche Situation zum Kitesurfen auf dem Fahrländer See zu klären und ein ggf. bestehendes Verbot unverzüglich und dauerhaft durchzusetzen,"
  2. entsprechende zusätzliche Hinweisschilder (Verweis auf Landschafts-, Biotopschutz und Verbot des Kitesurfens) an den zwei Zugängen zum See in Neu Fahrland und an einem Zugang zum See in Fahrland aufzustellen,
  3. in Absprache mit den Ortsbeiräten in Neu Fahrland und Fahrland auf den Zuwegungen zum Fahrlander See zusätzliche verkehrsrechtliche Anordnungen zu treffen - inkl. der ggf. notwendigen Widmungen -, welche mindestens ein Parken auf diesen Wegen sowie ein Befahren von Grünflächen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen wirkungsvoll unterbinden,
  4. ein Verbot der wassersportlichen Nutzung des Fahrlander Sees für solche Sportarten vorzubereiten und umzusetzen, von denen eine Schreckwirkung auf Zug- und Brutvögel ausgeht. Hierzu zählen insbesondere Windsurfen, Segeln und Eissegeln.

 

Den Ortsbeiräte Neu Fahrland und Fahrland sowie dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist zu den Punkten 1 bis 3 spätestens im Oktober 2020 und zum Punkt 4 spätestens im Februar 2021 zu berichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

 

Im Anschluss schlägt Herr Matz vor, den in die Stadtverordnetenversammlung eingebrachten, gleichlautenden Antrag des Ortsbeirates, DS 20/SVV/785 zurück zu ziehen.

 

Diesem Vorschlag stimmen die Ortsbeiratsmitglieder einstimmig zu.

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Anlagen zur Vorlage