16.09.2020 - 8.12 Grundsatzentscheidung Entwicklungsgebiet Krampnitz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.12
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE
- Datum:
- Mi., 16.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Antrag zur Geschäftsordnung:
Die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt die Überweisung in den Hauptausschuss zur Erledigung.
Abstimmung:
Dieser Geschäftsordnungsantrag wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Ergänzungsantrag:
Der Stadtverordnete Menzel, BVB/Freie Wähler, hat mit einem Ergänzungsantrag vom 17.08.2020 beantragt, vor den Absätzen 1 bis 4 acht weitere Punkte einzufügen; dieser liegt allen Stadtverordneten vor.
Abstimmung:
Diese Ergänzung wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Der Hauptausschuss empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen/Ergänzungen zuzustimmen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, folgende Vorgaben für die künftige Entwicklung des Entwicklungsgebietes Krampnitz umzusetzen:
1. Bei der Veräußerung der Grundstücke ist sicherzustellen, dass mindestens 2.500 1.000 Wohnungen dauerhaft im kommunalen Eigentum verbleiben.
2. Die Entwicklungsmaßnahme ist zeitlich so zu organisieren, dass mindestens jederzeit 25 % des entstehenden Wohnungsbestandes zu Mieten angeboten werden, die nicht über dem Kostensatz liegen, der als Kosten der Unterkunft (KdU) übernommen wird. den Bedingungen des geförderten Wohnungsbaus des Landes Brandenburg entsprechen. Darüber hinaus ist auch genossenschaftliches Wohnen in Krampnitz zu schaffen, um mietpreisgedämpften Wohnraum anzubieten.
3. Das Entwicklungsgebiet Krampnitz soll so konzipiert werden, dass dort Wohnraum für 10.000 Menschen entsteht.
4. Für die verkehrliche Erschließung des neuen Stadtteils in Krampnitz ist die Anbindung an die Potsdamer Innenstadt durch eine Straßenbahnverbindung und einen Radschnellweg zu gewährleisten, die Anbindung des Potsdamer Nordens an die Regionalbahn am Bahnhof Marquardt oder Satzkorn sicherzustellen sowie eine 20-minütige Busverbindung zwischen den nördlichen Stadt- und Ortsteilen zu realisieren.
Abstimmung:
Die vom Hauptausschuss empfohlenen Änderungen/Ergänzungen werden
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:
Der Stadtverordnete Menzel, BVB/Freie Wähler, bittet in der Niederschrift festzuhalten, dass er dem Änderungsantrag vom 17.08.2020 zugestimmt und den Änderungen aus dem Hauptausschuss sowie den insgesamt geänderten Antrag abgelehnt hat.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, folgende Vorgaben für die künftige Entwicklung des Entwicklungsgebietes Krampnitz umzusetzen:
1. Bei der Veräußerung der Grundstücke ist sicherzustellen, dass mindestens 1.000 Wohnungen dauerhaft im kommunalen Eigentum verbleiben.
2. Die Entwicklungsmaßnahme ist so zu organisieren, dass mindestens 25 % des entstehenden Wohnungsbestandes zu Mieten angeboten werden, die den Bedingungen des geförderten Wohnungsbaus des Landes Brandenburg entsprechen. Darüber hinaus ist auch genossenschaftliches Wohnen in Krampnitz zu schaffen, um mietpreisgedämpften Wohnraum anzubieten.
3. Das Entwicklungsgebiet Krampnitz soll so konzipiert werden, dass dort Wohnraum für 10.000 Menschen entsteht.
4. Für die verkehrliche Erschließung des neuen Stadtteils in Krampnitz ist die Anbindung an die Potsdamer Innenstadt durch eine Straßenbahnverbindung und einen Radschnellweg zu gewährleisten, die Anbindung des Potsdamer Nordens an die Regionalbahn am Bahnhof Marquardt oder Satzkorn sicherzustellen sowie eine Busverbindung zwischen den nördlichen Stadt- und Ortsteilen zu realisieren.
Anlagen zur Vorlage
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