16.09.2020 - 7.6 Bebauungsplan Nr. 18 "Kirchsteigfeld", 4. Änder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 18 "Kirchsteigfeld“, 4. Änderung, Teilbereich Priesterweg“ entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B).

 

  1. Dem ergänzten Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 18 "Kirchsteigfeld", 4. Änderung, Teilbereich Priesterweg wird zugestimmt (siehe Anlage 7).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 18 "Kirchsteigfeld", 4. Änderung, Teilbereich Priesterweg wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen