16.09.2020 - 7.7 Bebauungsplan Nr. 162 "Kleingartenanlage Angerg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 162 „Kleingartenanlage Angergrund ist gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 2).
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 162 „Kleingartenanlage Angergrund“ ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (gemäß Anlagen 3 und 4).

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen