22.09.2020 - 4.5 Verringerung des Ruhenden Verkehrs

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Anträge 20/SVV/0858 und 20/SVV/1009 werden gemeinsam behandelt.

 

 

Frau Hüneke bringt den Antrag 20/SVV/0858 ein. Mit dem Antrag wird das Anliegen verfolgt, den öffentlichen Straßenraum erlebbar zu machen. Von daher solle überlegt werden, alle Potentiale auszuschöpfen, um den ruhenden Verkehr aus der Innenstadt herauszubekommen.

 

 

Herr Jäkel bringt den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, SPD (20/SVV/1009) ein. Mit dem Antrag soll keine Verknappung von Parkraum erzielt werden, sondern vielmehr eine konkrete Analyse zur Verbesserung des Verkehrsraumes vorgenommen werden.

 

 

Herr Niehoff (Bereich Verkehrsentwicklung) empfiehlt zwingend die Intentionen der Anträge miteinander zu verzahnen und macht aufmerksam, dass eine Herausnahme von Fahrzeugen nicht grundsätzlich zur Belebunghren würde.

Der Antrag 20/SVV/0858 könnte im Rahmen der laufenden Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes Verkehr bearbeitet werden. Herr Niehoff informiert, dass der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität diesem Vorschlag mit einer entsprechenden Ergänzung in der Beschlussempfehlung gefolgt ist. Statt einer Berichterstattung in der Stadtverordnetenversammlung wurde eine Berichterstattung zum weiteren Fahrplan im dafür zuständigen Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität (KUM) im März 2021 befürwortet.

Der Antrag 20/SVV/1009 schließt sich dem Anliegen direkt an, so dass Herr Niehoff vorschlägt, die Antragsinhalte gemeinsam zu bearbeiten und auch hier die Berichterstattung im KUM-Ausschuss rrz 2021 zu terminieren.

 

 

Herr Dr. Niekisch betont, dass auch die Innenstadt mit dem Auto erreichbar sein müsse und keine Aktivitäten zu Lasten des Einzelhandels unternommen werden dürfen. Im Raum zwischen dem Luisenplatz, der Hegelallee und der Charlottenstraße sind die Überlegungen jedoch sinnvoll.

 

 

Frau Hüneke wirbt r den Beschluss beider Anträge als wichtigen Denkanstoß. Die Beratung in einem Werkstattverfahren sei ein sinnvoller Weg.

 

 

Frau Reimers wirbt als Mitantragstellerin für den Beschluss des Antrages 20/SVV/1009.

 

 

Herr Rubelt bekräftigt die Ausführungen von Herrn Niehoff und unterbreitet das Angebot einer gebündelten Berichterstattung zu beiden Anträgen im KUM-Ausschuss im März 2021.

 

 

Frau Hüneke übernimmtr den Antrag 20/SVV/0858 die Fassung aus dem KUM-Ausschuss.

 

 

Herr Jäkel bittet nicht nur im KUM-Ausschuss, sondern auch im hiesigen Ausschuss zu berichten.

 

 

Herr Heuer trägt die Fassung des KUM-Ausschusses für beide Anträge mit. Wichtig sei es Alternativangebote für die Bewohner/innen zu finden, die von diesen mitgetragen werden können.

 

 

Herr Matz beantragt zum Antrag 20/SVV/0858 im 2. Absatz folgende Änderung/Ergänzung vorzunehmen:

Soweit die Errichtung von weiteren Parkhäusern oder Tiefgaragen betrachtet wird, ist dies nur glichst nur mit einer entsprechenden Verringerung der Gesamtbilanz von Stellplätzen für den motorisierten Individualverkehr zu verbinden.

 

 

Herr Heuer beantragt, statt dem Wort   glichst …. das Wort    lokal   einzusetzen.

 

Abstimmung des Änderungsantrages von Herrn Matz: 1/3/3 damit abgelehnt

Abstimmung des Änderungsantrages von Herrn Heuer: 7/1/0

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Antrag 20/SVV/0858 zur Abstimmung:

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes (StEK) Verkehr ein konkretes Konzept zur Verringerung des Ruhenden Verkehrs im öffentlichen Straßenraum vorzulegen.

 

In einem ersten Schritt sind insbesondere die Potsdamer Innenstadt als bestehender Stadtteil und Krampnitz als zukunftsweisende Neuplanung zu betrachten.

Darin sollen alle Mittel ausgeschöpft werden, um Fahrzeuge in bestehenden Parkhäuser bzw. Tiefgaragen zu bündeln und neue Mobilitätsformen (z.B. Lastenräder/e-Mobilität) zu fördern. Soweit die Errichtung von weiteren Parkhäusern oder Tiefgaragen betrachtet wird, ist dies lokal nur mit einer entsprechenden Verringerung der Gesamtbilanz von Stellplätzen für den motorisierten Individualverkehr zu verbinden.

Ebenso ist der Betrieb von Parkhäusern oder Tiefgaragen in kommunaler Trägerschaft zu betrachten. Dazu ist die erforderliche strukturelle Verankerung im „Unternehmensverbund der Stadt“ zu definieren.

 

Der StadtverordnetenversammlungDem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist im März 2021 ein ZwischenbBericht zu erstattenvorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

0

 

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