07.10.2020 - 3.1 Kompensation der Treibhausgasemissionen aus Flu...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Eingangs wird der Antrag namens der Fraktion ndnis 90/Die Grünen vom Stadtverordneten rschel eingebracht.

 

Herr Jetschmanegg, Leiter des Geschäftsbereiches Zentrale Verwaltung, erläutert, dass mit der Erstellung der Dienstanweisung Dienstreisen die Vorgaben des Masterplans 100% Klimaschutz eingehalten wurden. Sie beinhalte die klare Fokussierung, nur wenn eine andere Kommunikation nicht möglich ist, könne eine Dienstreise erfolgen. Auch die Kilometer wurden berücksichtigt, d.h. unterhalb von 900 km sind Dienstreisen als Flugreise ausgeschlossen.

 

Frau Armbruster bedankt sich namens ihrer Fraktion bei der Verwaltung und stellt fest, dass sich mit der Dienstanweisung Dienstreisen ihr Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt habe.

 

Der Oberbürgermeister betont, dass die Verwaltung sich Gedanken dazu gemacht habe, was leistbar ist. Er sagt zu, die Dienstanweisung Dienstreisen den Fraktionen zur Verfügung zu stellen. Herr Dörschel hakt bezüglich des Passus r nicht vermeidbare Flugreisen sind zukünftig sowie rückwirkend …  die Emissionen finanziell … zu kompensieren.“ nach und fragt, ob dazu in der Dienstanweisung eine Regelung getroffen wurde.

 

Sie haben sich intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und zur Vermeidung des „Freikaufens“ diesen Passus tatsächlich nicht in der Dienstanweisung Dienstreisen aufgenommen, so Herr Jetschmanegg.

 

Der Oberbürgermeister fragt abschließend, ob die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag für durch Verwaltungshandeln erledigt erklärt; dieses bejaht Frau Armbruster.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für Dienstreisen des Personals der Landeshauptstadt Potsdam Regelungen zu treffen, dass geprüft wird, ob eine Dienstreise auch durch eine Onlinekonferenz ersetzt werden kann, dass keine Verpflichtung besteht z.B. aus Kostengründen eine Dienstreise mit dem Flugzeug durchzuführen sowie zu regeln, dass Dienstreisen bis 900 km entsprechend des Masterplan 100% Klimaschutz regelmäßig mit der Bahn durchzuführen sind. Für nicht vermeidbare Flugreisen sind zukünftig sowie rückwirkend ab dem 01.01.2020 die Emissionen finanziell durch die Investition in Treibhausgasminderung zu kompensieren.

 

r die kommunalen Unternehmen wird der Oberbürgermeister beauftragt sich als Gesellschaftervertreter für eine ebensolche Kompensationsregelung einzusetzen.