22.09.2020 - 4.9 Erhaltungssatzung "Am Findling"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung) bringt die Vorlage ein. Formale Bedingung für den Einsatz von Städtebaufördermitteln ist eine Erhaltungssatzung. Mit der Erhaltungssatzung „Am Findling“ wird das Ziel verfolgt, die städtebauliche Eigenart des Bereichs zu erhalten. Sie ist gekennzeichnet durch die prägenden Gebäude und deren Gestaltungsmerkmale sowie durch die städtebauliche Struktur des Gebietes, d.h. auch Bauweise und Geschossigkeit der Gebäude sowie Struktur und Gestaltung von Straßenräumen, Plätzen und Grünflächen.

 

 

Herr Pfrogner bestätigt die Ausführungen von Herrn Goetzmann. Auch nach Abschluss eines Sanierungsgebietes kann die Erhaltungssatzung zur Sicherung der Sanierungsziele beitragen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Erhaltungssatzung „Am Findling“ gemäß § 172 BauGB.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

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Anlagen zur Vorlage