22.09.2020 - 4.11 Verlängerung der Frist der Sanierungsmaßnahme, ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung) bringt die Vorlage ein und macht aufmerksam, dass die Sanierungsmaßnahme in dem verbliebenen Sanierungsgebiet noch nicht abgeschlossen und auch nicht bis zum 31.12.2021 abgeschlossen werden. Die Fristverlängerung gilt für den Bereich der Sanierungssatzung 2. Barocke Stadterweiterung, der nach der „Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung 2. Barocke Stadterweiterung“ Anlage 1 vom 27.04.2020 (Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam, Jahrgang 31, Nr. 11 vom 28. Mai 2020, S. 10) noch Sanierungsgebiet ist. Insofern wird gebeten, die Frist um weitere 5 Jahre zu verlängern, was nicht heißen muss, dass die Maßnahmen auch erst im Dezember 2026 abgeschlossen werden.

 

 

Diskussionsbedarf besteht nicht.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Frist zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme „2. Barocke Stadterweiterung“ wird gem. § 142 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 235 Abs. 4 BauGB bis zum 31.12.2026 verlängert.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

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Anlagen zur Vorlage