30.09.2020 - 4.22 Kosten einer einheitlichen Kitaelternbeitragsor...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Antrag wird von Frau Günther, Fraktion Die Linke, eingebracht. Sie legt dar,

dass Ziel des Antrages sei die Ermittlung verschiedener Varianten, es gehe um

die Prüfung und Analyse nicht um eine Festsetzung. Sollte es hier Irritationen

geben, so schlägt sie vor, den Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln.

 

Im Anschluss geht Herr Exner, Beigeordneter Geschäftsbereich 1, mit Hilfe einer

kurzen Präsentation (Anlage) auf das Spannungsverhältnis von gesetzlichen

Vorgaben und freiwilligen Plänen bezüglich der Höhe von zu erhebenden

Beitragen auf der einen Seite und den Möglichkeiten und Rahmenbedingungen

des kommunalen Haushaltes auf der anderen Seite ein. Er legt dar, gerade auch

mit Blick auf seine Ausführungen unter dem TOP 3 Informationen zur

Haushaltslage der Landeshauptstadt Potsdam, bestehen derzeit keine

Spielräume einfach über einen 7-stelligen Zuschuss, d.h. Mio. EUR Höhe, der

Landeshauptstadt Potsdam zu reden, der mit dem vorliegenden Antrag so quasi

beschlossen werden sollen. Er schlägt vor, aus dem Antrag einen Prüfauftrag zu

machen, so dass zunächst die Fakten und Kosten auf- und zusammengetragen

werden, um dann eine Diskussionsgrundlage zu haben.

 

Frau Günther, Fraktion-Die Linke, schließt sich dem an, der Antrag soll dazu

hren, das im Ergebnis eine Berechnung zur Diskussion vorgelegt wird. Es soll

keine Automatik sein für eine Festsetzung von Beiträgen.

 

Im Anschluss ergibt sich eine Diskussion hinsichtlich der Präzisierung des

Prüfauftrages des vorliegenden Antrags. Nach einer längeren Diskussion stellt

der Ausschussvorsitzende den nachfolgenden geänderten Antrag zur

Abstimmung.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Höhe der Elternbeiträge ermitteln zu lassen, die mit einer einheitlichen Elternbeitragsordung ab August 2021 auf der Basis des rechtskonform maximal zu erhebenden einheitlichen Beitragssatzes jährlich erreicht werden würde. Auf dieser Grundlage ist die Höhe des so erforderlichen städtischen Zuschusses zu bestimmen.

Eine vergleichende Gegenüberstellung zu den Kosten der bis Ende Juli 2020 geltenden  Elternbeitragsordnung soll die der Stadt entstehenden Differenzkosten transparent machen.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist den Stadtverordneten bis Dezember 2020 vorzulegen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die folgenden zwei Varianten möglicher Elternbeitragssätze das jeweilige jährliche Elternbeitragsaufkommen und die daraus resultierende Differenz zu ermitteln:

Variante 1: Bestimmung des jährlichen Elternbeitragsaufkommens im Falle von träger- bzw. einrichtungsbezogenen Elternbeitragsordnungen (wie vom Land nach § 17 KitaG vorgesehen)

Variante 2: Bestimmung des jährlichen Elternbeitragsaufkommens im Falle einer einheitlichen Elternbeitragsordnung im Rahmen des nach Rechtsauffassung des MBJS Zulässigen (Orientierung am niedrigsten der trägerbezogenen Höchstelternbeiträge in der LHP)

Zusätzlich sollen die jeweils bestehenden rechtlichen Chancen und Risiken dargestellt werden.

 

Eine vergleichende Gegenüberstellung zu den Kosten der bis Ende Juli 2020 geltenden Elternbeitragsordnung soll die entstehenden Differenzkosten transparent machen.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist den Stadtverordneten bis März 2021 vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

3

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen empfehlen mehrheitlich der

Stadtverordnetenversammlung die Annahme der geänderten Fassung zur

Drucksache 20/SVV/0049.