08.10.2020 - 5.2 Lärm durch die Sirene der Freiwilligen Feuerweh...

Beschluss:
abgelehnt
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Der Ortsvorsteher bringt den Antrag ein.

 

Herr Braumannchte der Freiwilligen Feuerwehr Gelegenheit geben, sich zu dem Antrag zu äern. Gemäß § 30 Nr. 6 i. V. m. § 21 Nr. 1 der Geschäftsordnung erhebt der Ortsvorsteher keine Einwände gegen den Antrag auf Rederecht.

 

Ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr zeigt sich überrascht, dass der Antrag gestellt worden ist, ohne sich vorher mit der Freiwilligen Feuerwehr darüber zu beraten. Die Freiwilligen Feuerwehr benötige die Sirene im Ortsteil, um die Einsatzbereitschaft jederzeit zu gewährleisten.

 

Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

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Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie durch geeignete Maßnahmen die Sirene der Freiwilligen Feuerwehr in deren Lautstärke gedrosselt bzw. abgestellt werden kann, ohne die Einsatzbereitschaft zu gefährden.

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Abstimmungsergebnis:

bei einer Ja- und einer Nein-Stimme abgelehnt.

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