04.11.2020 - 7.2 Bebauungsplan Nr. 161 "Wohnanlage Ketziner Stra...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält Herr David Weidling, Vertreter der Bürgerinitiative (BI), das Rederecht. Er stellt aus Sicht der BIr sie enttäuschenden Ablauf des Verfahrens da. Sie wünschen sich ein ordentliches Ende des Bebauungsplanverfahrens und begrüßen den Änderungsantrag der Fraktion CDU.

 

Der Ortsbeirat Fahrland und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Niekisch bringt namens der Fraktion CDU folgenden Änderungsantrag ein:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 161 "Wohnanlage Ketziner Straße“ (OT Fahrland) entschieden (gemäß Anlagen 2A, 2B, 3A und 3B).
  2. Dem geänderten Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 161 "Wohnanlage Ketziner Straße“ (OT Fahrland) wird zugestimmt (siehe Anlage 6).
  3. Der Bebauungsplan Nr. 161 "Wohnanlage Ketziner Straße“ (OT Fahrland) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).

 

Der Bebauungsplan 161 wir dahingehend geändert und ökologisch verbessert, dass der fünf Meter breite Grünstreifen, der das neue Wohngebiet umgibt und den Abstand zu den hufeisenförmig darum liegenden Bestandsbauten, Wohngebäuden und Hofanlagen der alten Ortslage Fahrland markiert, auf 12 Meter erweitert und öffentlich zugänglich sein soll. Die Anzahl der neu zu errichtenden Wohngebäude ist dem anzupassen und um ca. 10 Wohneinheiten zu verringern.

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Bebauungsplan 161 wir dahingehend geändert und ökologisch verbessert, dass der fünf Meter breite Grünstreifen, der das neue Wohngebiet umgibt und den Abstand zu den hufeisenförmig darum liegenden Bestandsbauten, Wohngebäuden und Hofanlagen der alten Ortslage Fahrland markiert, auf 12 Meter erweitert und öffentlich zugänglich sein soll. Die Anzahl der neu zu errichtenden Wohngebäude ist dem anzupassen und um ca. 10 Wohneinheiten zu verringern.

 

 

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Anlagen zur Vorlage