17.11.2020 - 5.1 Bewilligung von Leistungen der Frühförderung

Beschluss:
zurückgezogen
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Frau Hüttmann (Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung des Landes Brandenburg) erklärt, dass die Qualitätsentwicklung der Frühförderung im Land Brandenburg vorangebracht werden soll. Sie verweist auf die Novellierung des SGB IX, wonach Eltern von Kindern mit einem Frühförderbedarf einen Anspruch auf niedrigschwellige Beratung haben.

Sie regt an, gemeinsam zu beraten, wie im Zuge der Neugestaltung des Gesetzes der Antrag auf Frühförderung verschlankt und einfacher gestaltet werden kann. Dazu hat sie gemeinsam mit Experten und Verantwortlichen der LHP eine Handreichung entwickelt.

Zum Zeitvorlauf bei Krankmeldung macht sie deutlich, dass 72 Stunden ein sehr langer Vorlauf sind. Hier sollte geprüft werden, wie dies den Eltern ggf. als kleine Handreichung vermittelt werden kann.

 

Frau Kitzmann (Fachbereich Soziales und Inklusion) ergänzt, dass das Antragsformular für Leistungen der Frühförderung 2019 überarbeitet und den Erfordernissen der Datenschutzgrundverordnung angepasst wurde. Es enthält keinerlei Fragen, die nicht mit der Leistungsgewährung in konkreter Verbindung stehen. Das Antragsformular umfasst eine halbe Seite und hat Anlagen und Beiblätter.

Sie betont, dass es darum geht, dass die gesamte Familie betrachtet wird, nicht nur das betroffene Kind. Sie hat von Seiten der Frühförderstellen keine Rückinformation, dass Eltern durch die Regelung Schwierigkeiten haben.

Die Rahmenbedingungen für die Leistungsprüfung und Erfassung sind vom Gesetzgeber durch SGB IX und Frühförderverordnung vorgegeben. Die überregionale Arbeitsstelle für Frühförderung wird regelmäßig im Rahmen des Arbeitskreises zum aktuellen Stand informiert.

 

Frau Waskowski verweist auf die Anlage, die nach Wohnverhältnissen und Vermögensverhältnissen fragt, obwohl es sich um eine einkommensunabhängige Förderung handelt.

 

Frau Kitzmann betont, dass die Anträge 2019 überarbeitet wurden und diese Fragen nicht mehr enthalten sind.

 

Herr Eichert hält es für sinnvoll, dass derartige Anträge in regelmäßigen Abständen überarbeitet und aktualisiert werden. Dies ist aus seiner Sicht hier erfolgt.

 

Frau Schulze fragt die Verwaltung, ob das Angebot von Frau Hüttmann angenommen wird, auf der Grundlage des von ihr entworfenen Leitfadens ins Gespräch zu kommen.

 

Frau Kitzmann erklärt, dass es die Kontakte bereits gibt und an den erteilten Aufträgen gearbeitet wird.

Abschließend informiert Frau Kitzmann, dass durch die Frühförderstellen die bestehenden Verträge gekündigt wurden und nun neu verhandelt werden müssen.

 

Frau Schulze stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung: Der Antrag wird zurückgezogen mit der Maßgabe, dass im Zusammenhang mit den Vertragsverhandlungen die Verkürzung der Frist der Absage eines Fördertermins von 72 auf 24 Stunden geklärt wird und im Januar 2021 Informationen über die Vertragsverhandlungen zwischen Stadt und Frühförderanbietern gegeben werden.

Ansonsten behält sich die Fraktion eine Neuantragstellung nach Berichterstattung zu den Vertragsverhandlungen für die Märzsitzung 2021 vor.

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