19.11.2020 - 5.2 Ausschusszuständigkeitsordnung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Den Mitgliedern des Ausschusses für Kultur wurde vorab folgender gemeinsam erarbeiteter Änderungsvorschlag der Fraktionen SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen zugeschickt:

 

Der Ausschuss ist zuständig für:

  • Alle Angelegenheiten des kulturellen Lebens und der Kulturpolitik der Stadt, 
  • Beschlussvorlagen der Stadtverordnetenversammlung, die das künstlerische und kulturelle Leben betreffen, alle Angelegenheiten der Träger der Kultur, der Soziokultur und der Kulturgesellschaft der Stadt
  • Angelegenheiten zur Erweiterung oder Einschränkung von Kulturangeboten sowie von Standorten und Förderprogrammen,
  • Belange der Kultur- und Kreativwirtschaft,
  • Angelegenheiten der kulturellen Bildung
  • Benennung von Straßen und öffentlichen Plätzen.
  • Erinnerungs- und Gedenkkultur
  • Jugendsoziokultur
  • Fortschreibung der kulturellen Leitlinien

Der Ausschuss wird durch die Verwaltung informiert über wichtige Angelegenheiten:

  • bei der Besetzungsverfahren von Leitungspositionen,
  • bei Juryverfahren und 
  • bei wirtschaftlichen Belangen der Träger.

 

Herr Linke begrüßt die eingebrachten Änderungen. Aus seiner Sicht müsse noch ergänzt werden, dass der Ausschuss durch die Verwaltung in wichtigen Angelegenheiten der Gedenktafelkommission, informiert wird.

 

Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Daraus ergibt sich folgende Änderungsempfehlung des § 10 der Ausschusszuständigkeitsordnung:

 

§ 10 Ausschuss für Kultur

 

Der Ausschuss ist zuständig für:

 

Alle Angelegenheiten des kulturellen Lebens und der Kulturpolitik der Stadt von

  erheblicher Bedeutung,

Beschlussvorlagen der Stadtverordnetenversammlung, die das nstlerische und kulturelle

  Leben betreffen, alle Angelegenheiten der Träger der Kultur, der Soziokultur und der

  Kulturgesellschaft der Stadt

Angelegenheiten freier Träger der Kultur und der Kulturgesellschaft der Stadt,

Angelegenheiten zur Erweiterung oder Einschränkung von Kulturangeboten sowie von Standorten und Förderprogrammen,

Belange der Kultur- und Kreativwirtschaft,

Angelegenheiten der kulturellen Bildung

Benennung von Straßen und öffentlichen Plätzen.

Erinnerungs- und Gedenkkultur

Jugendsoziokultur

Fortschreibung der kulturellen Leitlinien

 

Der Ausschuss wird durch die Verwaltung informiert über wichtige Angelegenheiten:

 

bei der Besetzungsverfahren von Leitungspositionen,

bei Juryverfahren,

der Gedenktafelkommission und

bei wirtschaftlichen Belangen der Träger.

 

 

Die so geänderte Ausschusszuständigkeitsordnung wird zur Abstimmung gestellt:

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Der Ausschuss für Kultur empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen:

 

Ausschusszuständigkeitsordnung als Anlage zur Geschäftsordnung (gemäß Anlage 1)

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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