07.05.2003 - 2.1 Eingliederung von Gemeinden in die Stadt Potsdam
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Datum:
- Mi., 07.05.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Große Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Mit
dem 3. Gemeindegebietsreformgesetz hat der Landtag beschlossen, dass die
Gemeinden Golm, Fahrland, Marquardt, Uetz-Paaren, Satzkorn, Neufahrland und
Groß Glienicke in die Landeshauptstadt Potsdam eingegliedert werden. Die
Gemeinden Neufahrland und Groß Glienicke haben sich durch Vereinbarung auf der
Grundlage eines Bürgerentscheides für diesen Weg entschieden. Die anderen
Gemeinden haben sich gegen einen Zusammenschluss mit der Landeshauptstadt
ausgesprochen. Unabhängig vom Ausgang eventueller Klageverfahren erwächst
daraus die Aufgabe für die Stadt, mit einem hohen Maß an Sensibilität und
Sorgfalt die notwendigen Voraussetzungen für ein Zusammengehen mit der Stadt zu
schaffen, um perspektivisch ein gedeihliches Zusammenleben in einem Gemeinwesen
sichern zu können.
Wir
fragen den Oberbürgermeister:
1.
Wie
gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und den
beiden Amtsverwaltungen zur Vorbereitung der Eingliederung der Gemeinden?
2.
Welches
Verwaltungspersonal muss die Stadt Potsdam voraussichtlich übernehmen?
3.
Welche
gemeindlichen Einrichtungen muss die Stadt Potsdam übernehmen? Wie wird mit
diesen Einrichtungen umgegangen?
4.
Wie
ist die finanzielle Situation der einzugliedernden Gemeinden?
5.
Welcher
Investitionsbedarf besteht in den neuen Gemeinden? Welche dringenden
Investitionsvorhaben müssen weitergeführt bzw. schnell in den städtischen
Haushalt eingeordnet werden?
6.
Welche
Unternehmen existieren in den neuen Gemeinden?
7.
Welche
landwirtschaftlichen Betriebe befinden sich in den neuen Gemeinden? Welche
Anforderungen erwachsen daraus für die Stadtverwaltung?
8.
Welche
Gemeinden verfügen über einen Flächennutzungsplan? Welche Schlussfolgerungen
ergeben sich daraus für den Flächennutzungsplan der Stadt Potsdam?
9.
Welche
Erschließungsmaßnahmen sind in den neuen Gemeinden dringend erforderlich?
10.
Welche
Vorbereitungen werden hinsichtlich der Einbindung der neuen Gemeinden in den
ÖPNV der Landeshauptstadt getroffen?
11.
Wie
ist der Anschluss der neuen Gemeinden an Wasserver- und Abwasserentsorgung
geregelt?
12.
Gibt
es gegenwärtig eine Fernwärmeversorgung in den neuen Gemeinden? Ist an eine
Ausdehnung der Fernwärmesatzung der Stadt Potsdam gedacht?
13.
Wie
ist das Netz der Poststellen in den neuen Gemeinden ausgebildet? Welche
Konsequenzen ergeben sich durch den Anschluss an die Stadt?
14.
Welche
Konsequenzen ergeben sich durch die Eingliederung in Bezug auf die
Telefonnummern in den neuen Gemeinden?
15.
Welche
Überlegungen gibt es hinsichtlich der Straßennamen in den neuen Gemeinden?
16.
Welche
Außenstellen der Verwaltung gibt es gegenwärtig in den neuen Gemeinden? Wie
soll mit diesen Außenstellen umgegangen werden?
17.
Wie
ist der Stand der Vorbereitungen für die Bildung von Ortsbeiräten in den neuen
Gemeinden? Sollen den Ortsbeiräten eigene Entscheidungsrechte übertragen
werden?
Wie will die Stadtverwaltung die Arbeit der Ortsbeiräte, insbesondere im organisatorischen Bereich, unterstützen?
Sitzungsleitung:
Stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung
Frau Knoblich
Da in der schriftlich ausgereichten Beantwortung der
Fragen mehrfach auf die Mitteilungsvorlage des Oberbürgermeisters, DS
03/VV/0325, betr.: Gemeindestrukturreform, verwiesen wird, schlägt die
Stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Knoblich vor,
diese in die Diskussion der Großen Anfrage ebenfalls mit einfließen zu lassen.
Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Gemäß § 31 Abs. 2 Punkt 7 der Geschäftsordnung ist die
Behandlung der Großen Anfrage wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen.
Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.