17.11.2020 - 5.2 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Sträter bringt die Vorlage ein. Frau Holtkamp, Bereichsleiterin Verbindliche Bauleitplanung, erklärt die drei Prioritätenstufen und dass in diesem Jahr die Erstellung der Prioritätenliste besonders schwergefallen sei. Für den Ortsteil Groß Glienicke sind die sehr wichtigen Verfahren in der Prioritätenliste 1 der B-Plan 11 A Trafohaus und der B-Plan 19 für den ehemaligen Schießplatz. In der Prioritätenliste 2, an denen aktuell nicht gearbeitet werden könne und somit als Nachrücker aufgenommen wurden, sind der B-Plan 22 Am Weinberg und der vorhabenbezogene B-Plan Dorfstraße 15, der im Ortsbeirat durch den Investor bereits vorgestellt wurde.

 

Es schließt sich eine Diskussion zu den einzelnen Prioritäten an, in der Frau Holtkamp die Fragen der Ortsbeiratsmitglieder beantwortet. Sie legt u.a. dar, sobald Kapazitäten vorhanden seien, werden die Verfahren der Priorität 2 in die Priorität 1 aufgenommen. Die Sortierung in der Anlage 3 erfolgt nach Stadtteilen, Ortsteilen und nummerisch. Die Ortsbeiratsmitglieder verständigen sich zu den einzelnen B-Plänen und deren Sortierung. Frau Holtkamp empfiehlt den Ortsbeiratsmitgliedern, die Prioritätenliste 2 kompakt zu lassen, denn die Verfahren haben gute Chancen in die Priorität 1 zu rutschen. Herr Sträter stellt fest, dass es zum B-Plan Dorfstraße 15 viele offenen Fragen gebe. Daraufhin einigen sich die Ortsbeiratsmitglieder auf die Streichung aus der Prioritätenliste.

 

Herr Menzel beantragt, den B-Plan 7 (derzeit Priorität 2 Q) mit dem B-Plan 11 A (derzeit Priorität 1) zu tauschen.

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderung wird

 

mit 4 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei einer Ja-Stimme

und 2 Stimmenthaltungen.

 

Im Anschluss der Diskussion und die Vorschläge zusammenfassend, stellt Frau Malik folgenden Antrag zu Änderungen in der Anlage 3:

 

Die Priorität 1 bleibt unverändert.

 

Die Priorität 2 soll folgende Reihenfolge der B-Pläne beinhalten:

 

Priorität 2: als Nachrücker sind folgende B-Pläne aufzunehmen:

 

1. Nachrücker: B-Plan 11 A - Verkehrserschließung

 

2. Nachrücker: B-Plan 7 - mit Trafohaus

 

3. Nachrücker: B-Plan Bebauungsplan GG 8 "Seepromenade / Dorfstraße" 

(zwischen alter Schule und Pfarrhaus im historischen Dorfkern)

 

4. Nachrücker: B-Plan 22

 

Der B-Plan “Wohnbebauung Dorfstraße 15 (OT Groß Glienicke) (in Vorbereitung)“ ist aus der Prioritätenliste zu streichen.

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderungen werden

 

einstimmig angenommen.

 

 

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Der Ortsbeirat Groß Glienicke empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2021 bis 2022 gemäß der in Anlage 3 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse,

 

einschließlich folgender Änderungen in der Anlage 3:

 

Priorität 2: als Nachrücker sind folgende B-Pläne aufzunehmen:

 

1. Nachrücker: B-Plan 11 A - Verkehrserschließung

 

2. Nachrücker: B-Plan 7 - mit Trafohaus

 

3. Nachrücker: B-Plan Bebauungsplan GG 8 "Seepromenade / Dorfstraße"  

(zwischen alter Schule und Pfarrhaus im historischen Dorfkern)

 

4. Nachrücker: B-Plan 22

 

Der B-Plan Wohnbebauung Dorfstraße 15 (OT Groß Glienicke) (in Vorbereitung) ist aus der Prioritätenliste zu streichen.

 

 

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