24.11.2020 - 4.2 Stadtentwicklungskonzept Hochhäuser

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Einbringung des Antrages erfolgt durch Frau Hüneke.

 

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung) unterstützt den Antrag. Die Überlegung solcher Rahmenbedingungen sei sinnvoll. Eine externe Begleitung wird erforderlich. Er unterbreitet das Angebot, vor einer solchen Auftragserteilung das Programm im Ausschuss vorzustellen.

 

 

Herr Pfrogner macht auf das Hochhausleitbild für Berlin aufmerksam. Er warnt davor im Ergebnis einen Plan zu haben, wo Hochhausstandorte stehen sollen. Planungsgrundsätze sollten die umfängliche Partizipation, Nachhaltigkeit und Multifunktionalität sein. Herr Pfrogner beantragt, einen Vertreter aus dem Senat von Berlin in den SBWL-Ausschuss einzuladen, um darüber zu informieren.

 

 

Frau Reimers bittet zu bedenken, dass die im Antrag erbetene Festlegung der Standorte „an definierten Orten“ zu einer Steigerung von Immobilienpreisen führen würden.

 

 

Frau Hüneke dankt Herrn Pfrogner für den Vorschlag und regt die Einbeziehung in den Arbeitsprozess an. Den Hinweis von Frau Reimers aufgreifend, bittet sie für die antragstellende Fraktion um Streichung der Worte „an definierten Orten“.

 

 

Herr Rubelt äert, dass es darum gehe, Räume zu definieren. Dabei können Orte durchaus auch als Stadträume verstanden werden.

 

 

Herr Goetzmann verweist auf die zu erarbeitenden qualitativen Kriterien und den größeren Potentialraum. Die Erfüllung bestimmter Kriterien und Bedingungen sowie der erkennbare Mehrwertgewinn für die Stadt (für das Gemeinwesen) sei Voraussetzung. Es wird versucht eine Aufgabenstellung zu erhalten, die eine Diskussionsgrundlage darstelle. Gegebenenfalls könne dann auch die Spiegelung mit Vergleichsstädten erfolgen.

 

 

Frau Hüneke beantragt im 2. Absatz die Worte „r Hochhäuser an definierten Orten im Stadtgebiet konzentrieren und zugleich“ zu streichen und an deren Stelle das Wort „beziehungsweise“ einzusetzen.

 

 

Frau Dr. Günther äert, dass die Stadt Dresden als vergleichbare Stadt für die Erarbeitung einerPotsdam Leitlinie für Hochhäuser“ dienen könne.

 

 

Herr Heinzel sieht das Erfordernis r diesen Antrag nicht. Er verweist auf die vorhandenen Einschränkungen aufgrund der durch das Weltkulturerbe zu beachtenden Sichtachsen und den Untergrundverhältnissen von Potsdam.

 

 

Herr Pfrogner beantragt, den kompletten 2. Absatz zu streichen und erst einmal Kriterien zu ermitteln.

 

 

Herr Rubelt hält dies für keinen praktikablen Vorschlag. Zielführend sei es, einen klaren Handlungsrahmen als Auftrag zu vergeben und mit dem Ergebnis in die Diskussion zu gehen.

 

 

Frau Hüneke spricht sich gegen die Streichung des 2. Absatzes aus und bittet den Antrag, wie von ihr vorgeschlagen, abzustimmen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Stadtentwicklungskonzept Hochhäuser erarbeiten zu lassen, das nach Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung im Sinne von § 1 (6) Nr. 11 BauGB in der Bauleitplanung Berücksichtigung finden soll.

 

Das Stadtentwicklungskonzept soll Entwicklungsräume für Hochhäuser an definierten Orten im Stadtgebiet konzentrieren und zugleich beziehungsweise Tabuzonen für eine ausgreifende Höhenentwicklung definieren.  Hochhausbauten bleiben eine Ausnahme in Potsdam, eine ungeregelte Veränderung des Weichbildes der Stadt soll unterbunden werden.

 

Darüber hinaus soll das Konzept Verfahrensmaßstäbe benennen, die einer baukulturellen, sozialen und klimagerechten Qualitätssteuerung bei Hochhausbauten dienen.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist das Ergebnis im Dezember 2021 vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=135412&selfaction=print