10.11.2020 - 4.6 Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein.

 

 

Auf den Hinweis von Herrn Pahnhenrich hinsichtlich der Kostenübernahme Dritter sowie Fragen von Herrn Pfrogner und Herrn Jäkel nach der GRZ /GFZ geht Frau Holtkamp ein.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 124 “Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“ ist im Teilbereich Gewerbegebiet Brunnenviertel nach § 2 Abs. 1 BauGB in einem 1. Änderungsverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu ändern (gemäß Anlagen 2 und 3).
  2. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen DS 06/SVV/0487).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage