26.11.2020 - 4.1 Jahresabschluss 2017 der Landeshauptstadt Potsd...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Dieser Tagesordnungspunkt wird zusammen mit dem zur Drucksache 20/SVV/1285 gehörenden nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt 6.1, Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017, behandelt.

 

 

r den Fachbereichsleiter Rechnungswesen und Steuern (11) Herrn Schmidt ist in Vertretung Frau Maybaum, komm. Bereichsleiterin Steuerung Rechnungswesen (118), anwesend. Frau Maybaum erläutert die wesentlichsten Eckdaten zum Jahresabschluss 2017 und geht dabei insbesondere auf Folgendes ein:

  • Gewerbesteuer und übertragene Haushaltsermächtigungen 2017
  • formeller und struktureller Haushaltsausgleich 2017 (Ergebnislage und Entwicklung der Steuererträge)
  • übertragene Haushaltsermächtigungen im Ergebnishaushalt 2016 2018
  • Bilanz der LHP
  • Entwicklung der Finanzrechnung 2013 2017
  • Ausblick Jahresabschluss 2018 bis 2020 (Ergebnisentwicklung und Vorlage der Jahresabschlüsse).

 

Die Fragen von Herrn Heuer und Herrn Friederich zu den nachfolgenden Themen werden von Frau Maybaum beantwortet:

  • Haushaltsübertragungen 2017
  • Jahresergebnis und bilanzieller Überschuss 2017
  • Ergebnis des vorläufigen Jahresabschlusses 2018.

 

Zur Nachfrage von Frau Dr. Rünger hinsichtlich eines Benchmarking mit Blick auf die Entwicklung der steigenden konjunkturabhängigen Leistungen/Aufwendungen, z. B. in den Bereichen Soziales und Kultur, verweist die Vorsitzende auf die Zuständigkeit des Finanzausschusses.

 

 

Die Vorsitzende fragt, ob eine Pause zum Lüften für notwendig angesehen oder gewünscht wird. Dies wird von allen Anwesenden verneint.

 

Anschließend wird mit dem nicht öffentlichen Teil der Sitzung fortgefahren.

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister am ...10.2020 festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1). Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtüberschuss von 45.666.351,38 EUR aus. Der Gesamtüberschuss ergibt sich aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit von 43.348.267,55 EUR, dem Finanzergebnis von 639.818,93 EUR und dem außerordentlichen Ergebnis von 1.678.264,90 EUR.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2017 (Anlage 2). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.
  3. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 zur Kenntnis.
  4. Dem Oberbürgermeister wird, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 erteilt.
  5. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass Haushaltserchtigungen für Aufwendungen/Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 34.233.750,25 EUR (mit Wirkung auf Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt) sowie für Investitionsauszahlungen in Höhe von 54.322.385,50 EUR vom Haushaltsjahr 2017 in das Haushaltsjahr 2018 übertragen werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

 

Anschließend wird mit dem nicht öffentlichen Teil der Sitzung fortgefahren.

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Anlagen zur Vorlage