25.11.2020 - 4.4 Berücksichtigung von Sportflächen bei der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung des Antrags wird verzichtet, Redebedarf besteht nicht, so dass dieser in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt wird:

 

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den im Sportentwicklungsplan ermittelten langfristigen Bedarf an Sporteinrichtungen, insbesondere an wettkampffähigen Sportplätzen und -hallen, in die integrierte Kita- und Schulentwicklungsplanung aufzunehmen und kontinuierlich fortzuschreiben. Soweit erforderlich, sind für die zukünftige bauliche Umsetzung durch Änderungen des FNP und Einleitung von B-Planverfahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

 

Bei der Entwicklung neuer Quartiere sind entsprechende Vorhalteflächen auszuweisen und Finanzierungen zu sichern. Mögliche Konflikte mit Anwohnern und Trägern öffentlicher Belange sind vorausschauend zu identifizieren und durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist im Februar 2021 zu berichten.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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