10.12.2020 - 5.2 Förderung von Prozessen der Bauleitplanung

Beschluss:
abgelehnt
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Die Ortsvorsteherin übergibt das Wort an Frau Holtkamp.

 

Frau Holtkamp erklärt, dass die DS 20/SVV/1267 den Überlegungen entspringt, wie (Bau-)Planungsprozesse beschleunigt werden können. Dabei kann ein beschleunigtes Verfahren natürlich nur dann eine Option darstellen, wenn die Planung in der politischen und öffentlichen Debatte als konsensfähig bzw. unkritisch beurteilt wird.

Das gegenwärtige Verfahren in Potsdam ist sehr zeitintensiv, da die Beschlussvorlagen zu den Planungsentwürfen aus dem zuständigen Fachausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes, immer auch noch in die Stadtverordnetenversammlung überwiesen werden. Das Baugesetzbuch sieht jedoch lediglich für den Satzungsbeschluss eine Beschlussfassung der Gemeindevertretung (hier: Stadtverordnetenversammlung) vor; die nicht erforderlichen Beschlussfassungen zur Aufstellung und Auslegung von Entwürfen sei in Potsdam historisch so gewachsen. Der Vorschlag der DS 20/SVV/1267 sieht also vor, dass im Falle eines positiven Votums (einer Zustimmung) des o. g. Ausschusses zu einem Planungsentwurf, nicht auch noch die Stadtverordnetenversammlung [zusätzlich] beraten und abstimmen muss.

Die Ortsteile sollen schon in der Phase der frühzeitigen Beteiligung partizipiert werden; die Verwaltung werde hier aktiv auf die Ortsbeiräte zugehen und diese vorab über bevorstehende Öffentlichkeitsbeteiligungen informieren. Die Ortsbeiräte haben dann die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, unabhängig vom aktiven Teilnahmerecht der Ortsvorsteher*innen. Diese Stellungnahmen sollen dann spätestens vor der förmlichen Beteiligungsphase im o. g. Ausschuss zur Diskussion gestellt werden.

 

Frau Holtkamp betont, dass an einer vernachlässigten Anhörung der Ortsbeiräte kein Interesse besteht, da inhaltliche Diskrepanzen zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zu einem erheblichen Mehraufwand der Verwaltung führen würden.

 

Frau Dr. Klockow fragt, wie von der Verwaltung beurteilt werde, wann eine Diskussion zu einem Planungsentwurf konsensfähig bzw. unkritisch sei. Schließlich würde sich an diesem Kriterium entscheiden, ob das Verfahren beschleunigt werde oder nicht.

Daran anknüpfend führt Frau Dr. Klockow aus, dass sie bereits mehrere negative Erfahrungen mit der Einbindung der Ortsbeiräte in die für den Ortsteil relevante Bauvorhaben gemacht habe. Sogar auf Nachfrage sei man nicht partizipiert worden.

Deshalb haben mehrere Ortsbeiräte gleichlautende Anträge an die Stadtverordnetenversammlung gestellt (Antrag des Ortsbeirat Neu Fahrland: DS 20/SVV/1116).

 

Frau Holtkamp entgegnet, dass einzig und allein das Abstimmungsverhalten bzw. -ergebnis des o. g. Ausschusses für die Beurteilung der Konsensfähigkeit entscheidend ist.

 

Frau Sütterlin fragt nach konkreten Beispielen für unkritische Bauvorhaben.

 

Nach den Erfahrungen von Frau Holtkamp könnten das z. B. Schulbauerweiterungen (Sporthallen) oder die Weitergestaltung von Grünflächen sein.

 

Auf Nachfrage von Herrn Zilke entgegnet Frau Holtkamp, dass dieses beschleunigte Verfahren in Teilen von Nordrhein-Westfalen und Berlin bereits gängige Praxis sei.

 

Frau Dr. Klockow erkundigt sich in dem Zuge nach dem Sachstand zu dem Beschluss des Ortsbeirates vom 08.09.2020, betr.: Baumpflanzungen bei der Sport- und Freizeitfläche "An der Birnenplantage", DS 20/SVV/0931.

 

Frau Holtkamp hat dazu noch kein Prüfergebnis vorliegen.

 

Der Ortsbeirat ist sich einig, dass die Beurteilung darüber, was als kritisch eingestuft werde und was nicht, rein subjektiv sei.

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zur Förderung von Prozessen der Bauleitplanung durch die Stadtverordnetenversammlung werden folgende Festlegungen getroffen:

  1. In Planungsschritten, in denen nach den Verfahrensvorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) keine Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich ist, wird im Regelfall keine Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung erstellt, sondern es erfolgt eine Berichterstattung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes.
  2. Vor Durchführung des jeweiligen Verfahrensschritts zur Aufstellung eines Bauleitplans oder zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) bzw. § 4a (3) BauGB ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes eine schriftliche Information über die konkrete Planung zur Herbeiführung eines entsprechenden Votums vorzulegen (zu den Inhalten dieser schriftlichen Information und den dazugehörigen Abläufen s. Begründung).
  3. Wird zu einer konkreten Planung eine kontroverse inhaltliche Diskussion erwartet, ist jedoch weiterhin der Stadtverordnetenversammlung anhand von grundsätzlichen Planungsalternativen eine Beschlussvorlage zur Leitentscheidung zu unterbreiten. Diese Leitentscheidung soll nicht mit der Vorlage zu einem Auslegungsbeschluss kombiniert werden.
  4. Die Einbindung der jeweiligen Ortsbeiräte in Verfahren der Bauleitplanung soll durch Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vorentwurf im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung intensiviert werden. Die Aufbereitung der Stellungnahme des jeweiligen Ortsbeirats soll Gegenstand der Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes im Rahmen der unter Position 2 dargestellten Vorgehensweise sein.

 

  1. Die unter Position 2 bezeichnete schriftliche Information soll mit der anliegend beigefügten Vorlage erstellt werden, die Dokumentation des Willensbildungsprozesses soll mit dem hier ebenfalls enthaltenen Dokument im Ratsinformationssystem erfolgen (s. Anlage).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei einer Stimmenthaltung.

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Anlagen zur Vorlage