22.12.2020 - 4.2 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Gutschmidt bringt die Vorlage ein und verweist darauf, dass die Erarbeitung des Bebauungsplans Am Küssel nach wie vor als Nachrücker in der Priorität 1 aufgeführt wird. Voraussetzung ist jedoch, dass die Anwohner die Planungskosten übernehmen. Dazu besteht in der Anwohnerschaft bisher keine Bereitschaft.

Im Anschluss wird die Vorlage zur Kenntnis genommen.

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