22.12.2020 - 5.2 Sammelsteganlagen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Gutschmidt erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

 

Herr Wagner bringt den Antrag ein und stellt diesen zur Abstimmung.

 

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,

 

den Oberbürgermeister zu beauftragen, die für die Neuordnung der Steganlagen in der Wublitz, Gemarkung Grube Flur 6, Flurstück 3 an der Landseite des angrenzenden Ortsteils Leest, Straße Am Schafgraben durch die Stadt Potsdam die nötigen Vorrausetzungen zu schaffen.

Folgende Varianten ren möglich:

 

  1. Die Stadt Potsdam wird sowohl Bauherr, Betreiber als auch Verpächter dieser Sammelsteganlagen.
  2. Die wasserrechtlichen Genehmigungen für die bestehenden Einzelstege zu verlängern. 
  3. Es ist ein Konzept zu erarbeiten, wie eine Neuordnung der Steganlagen erfolgen kann. Hierbei sind die Aspekte der Gleichbehandlung der bisherigen Nutzer (Grubener und Leester Anwohner) sowie die naturschutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen Das Konzept ist dem Ortsbeirat spätestens im März 2021 vorzustellen. Die Einbeziehung von Naturschutzverbänden ist sicherzustellen.

 

Die Liegeplätze sollen ausschließlich an Einwohner/Anwohnern der Ortsteile Leest (Potsdam-Mittelmark) und des Ortsteils Grube (Stadt Potsdam) verpachten werden.

 

Der Ortsbeirat Grube ist hierbei im Rahmen des §46 Abs.3 Satz 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung zu beteiligen, da das Gewässer „Wublitz“ zur Stadt Potsdam gehört und im Bereich des Ortsteils Grube liegt. 

 


 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=136170&selfaction=print