08.12.2020 - 4.4 Bebauungsplan Nr. 170 "Klinik Bayrisches Haus" ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung) bringt die Vorlage ein. Mit dem zur Aufstellung vorgeschlagenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Vorrausetzungen für eine Umnutzung des Hotels "Bayrisches Haus" als Klinikstandort für psychosomatische Erkrankungen ermöglicht werden. Mit der Planung wird die sinnvolle Nutzung der vorhandenen Bausubstanz, die Ergänzung des Infrastrukturangebotes sowie die Sicherung der Arbeitsplätze vorgesehen. Im weiteren Aufstellungsverfahren sind insbesondere die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, des Denkmalschutzes sowie die Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung für das Wasserwerk Potsdam-Wildpark zu berücksichtigen.

 

 

Auf die Vielzahl von Rückfragen und Hinweisen von Frau Reimers, Herrn Heinzel, Herrn Pfrogner, Herrn Jäkel, Frau Hüneke, Herrn Dr. Niekisch, Herrn Kirsch, Herrn Heuer, Herrn Berlin antworten Herr Goetzmann und Herr Rubelt.

 

-          Es handelt sich um eine privat gewerblich betriebene Klinik mit 70 vollstationären Betten und 20 Tagesklinikplätzen.

-          Es ist keine Klinik im klassischen Sinn und hat dadurch einen anderen Betriebsablauf sowie auch ein anderes Gefüge der Arbeits-Charakteristica

-          Der Bedarf für eine solche Klinik besteht; dazu erfolgte eine Abstimmung mit dem Geschäftsbereich Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit.

-          Die Investoren haben der Verwaltung gegenüber signalisiert, dass sie die Einordnung in die Priorität 1 wünschen.

-          Das Konzept ist nachvollziehbar; die Plausibilität ist geprüft worden.

-          Da es sich um ein Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter handelt, wird die Übernahme der externen Kosten für Planungsleistungen etc. sowie die Erstattung der verwaltungsinternen Kosten mit dem Investor vereinbart.

-          Der Stellplatzbedarf wird sich vermutlich nicht entscheidend ändern.

-          Die Entscheidung zur Einordnung in die Prioritätenliste der Bauleitplanverfahren erfolgt mit gesonderter Vorlage.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 170Klinik Bayrisches Haus ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2).
  2. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 4). Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen DS 06/SVV/0487).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage