08.12.2020 - 4.3 Bebauungsplan Nr. 171 "Michendorfer Chaussee (A...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung) bringt die Vorlage ein und erläutert anhand einer Präsentation die Bestandssituation. Das Grundstücksareal ist eingebettet in Waldflächen des Landschaftsschutzgebietes und liegt im Trinkwasserschutzgebiet. Die bestehende baurechtliche Situation, die rechtlichen Auseinandersetzungen um Beseitigungsverfügungen sowie die Gewerbeflächenknappheit in zentrumsnaher Lage veranlassen zur Planung. Aufgrund des zwischenzeitlich stattgefundenen Eigentümerwechsels konnte die Verwaltung Gespräche aufnehmen und es besteht durch den neuen Eigenmer die Bereitschaft, an dem Standort eine geordnete gewerbliche Entwicklung vorzunehmen. Das gewerbliche Grundstück soll zu einem handwerksorientierten Dienstleistungsstandort unter Sicherung des Schützenvereins, Klärung der Altlastensituation sowie Bepflanzung zum Waldrand entwickelt werden, um der Gewerbeflächenknappheit in der Landeshauptstadt Potsdam entgegen zu wirken. Eine öffentlich gewidmete Erschließung des im nordöstlichen Teil des Plangebietes befindlichen Schießplatzes, welcher sich auf einem städtischen Grundstück befindet, ist über die Festsetzungen des Bebauungsplans zu sichern.

 

 

Herr Dr. Zöller stellt folgenden Änderungsantrag:

In den Zielen der Planung ist der vierte Absatz: "Im Rahmen der Gestaltung des Plangebietes ist eine Bepflanzung als Übergang zu den angrenzenden Waldflächen vorzusehen.“

zu ergänzen:

Der vorhandene Baumbestand ist weitestgehend zu erhalten.“

 

Intention des Ergänzungsantrages ist der Schutz des Waldes und ein sinnvoller Übergang vom Gewerbegebiet zum Waldrand.

 

 

Herr Jäkel schließt sich seinem Vorredner an und spricht sich für diese Ergänzung aus.

 

 

Herr Goetzmann geht auf die gegenwärtige Erschließungssituation ein und bestätigt, dass keine Inanspruchnahme der Waldflächen vorgesehen ist und dem Ergänzungsantrag gefolgt werdennne.

 

 

Auf Nachfrage von Herrn Pfrogner informiert Herr Goetzmann, dass es hier im Wesentlichen um die Nutzung der inneren Flächen für die gewerbliche Nutzung gehen würde und dieses Areal aus dem Landschaftsschutzgebiet ausgeschnitten sei.

 

 

Herr Pfrogner regt an, den Änderungsantrag zu ändern und die Formulierung „Der Wald ist im Sinne des Waldgesetzes zu erhalten“ zu wählen.

 

 

Herr Dr. Zöller streicht das Wort weitestgehend, so dass der zu ergänzende Text neuDer vorhandene Baumbestand ist zu erhalten.“ lautet.

 

Diesem Änderungsantrag wird mit 8/0/1 zugestimmt.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die geänderte Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 171 “Michendorfer Chaussee (Am Schießplatz)“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2).
  2. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen DS 06/SVV/0487).

 

einschließlich folgender Ergänzung in den Planungszielen 4. Absatz:

 

Im Rahmen der Gestaltung des Plangebietes ist eine Bepflanzung als Übergang zu den angrenzenden Waldflächen vorzusehen. Der vorhandene Baumbestand ist zu erhalten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage