20.01.2021 - 3.8 Umsetzung Beschluss 20/SVV/0295 - Beginn des me...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Büro des Oberbürgermeisters
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 20.01.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Oberbürgermeisters
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Oberbürgermeister bringt unter Verweis auf den bisherigen Stand der Verabredungen und Beschlüsse den Antrag ein. Er erläutert die finale Fassung der Vereinbarung, die den Mitgliedern des Hauptausschusses schriftlich vorliegen (im Ratsinformationssystem als Anlage zur Vorlage hinterlegt). Er betont die konstruktive Atmosphäre der Gespräche und bittet die mit den Beteiligten abgestimmte Fassung so mitzutragen, da konträre Partner sich darauf geeinigt haben, den Weg zu beginnen. Er verweist auf den vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE, der in einigen Punkten Eingang in die Vereinbarung gefunden habe. Der Punkt 3 des Änderungsantrages könne so nicht mitgetragen werden, da er das Verfahren hinter die definierten „Schnittmengen“ zurückbringe.
Auf Nachfrage von Herrn Friederich, wo dieser Änderungsantrag zu finden sei, verweist der Oberbürgermeister auf das Ratsinformationssystem und bittet um ein Signal, ob sich die Teilnehmer in der Lage sehen, über diesen abstimmen zu können.
Anschließend bringt Herr Linke den Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE mit folgendem Wortlaut ein:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Anlage 1 der Beschlussvorlage DS 20/SVV/1386 „Umsetzung Beschluss 20/SVV/0295 - Beginn des mehrstufigen Verfahrens mit Phase 2“ wird wie folgt geändert:
(Die nachstehenden Änderungen und Ergänzungen beziehen sich auf die Entwurfsfassung vom 30.11.2020.)
- Im 3. Anstrich wird ergänzt: Das inhaltliche Konzept soll schlussfolgernd Vorschläge für realistische zukünftige Trägerschaftsmodelle enthalten. Die Stiftung Garnisonkirche verzichtet für die Dauer des Prozesses auf die Entwicklung eines eigenen Nutzungskonzeptes für das Kirchenschiff und lässt die dafür zur Verfügung stehenden Mittel des BKM (0,75 Mio. €) ungenutzt.
- Im 5. Anstrich soll der Text wie folgt geändert werden: „Bei der Entwicklung des Ortes handelt es sich um einen für die Stadtgeschichte und -entwicklung bedeutsamen Prozess. Die Entwicklung ist zudem auch von nationaler bundesweiter Tragweite.“
- Als 7. Anstrich wird ergänzt:
Die Stiftung Garnisonkirche erklärt sich bereit, die 2. Bauphase des 1. Bauabschnittes des Turmbaus in die inhaltliche und gestalterische Konzeption des Bereich Garnisonkirche/Rechenzentrum mit einzubeziehen, um wesentliche Diskussionspunkte der Anhörung des Hauptausschusses zur Drucksache 19/SVV/1166 vom 24.01.2020 und der Stadtgesellschaftlichen Diskussion einzubeziehen. Die 2. Bauphase beinhaltet die Fertigstellung der Silhouette und des Bauschmucks inklusive der Turmhaube (also die gestalterischen Komponenten des Turmes und die damit verbundenen Botschaften).
Da der Punkt 2 übernommen wurde, so Herr Linke, stehen nur noch Punkt 1 und 3 zur Abstimmung.
Herr Heuer führt aus, dass eine abgestimmte Grundlage der Beteiligten geschaffen wurde und die Stadtverordneten das nun auf den Weg bringen können. Eben aus diesem Grund empfehle er, dies ohne persönliche Zielstellungen zu tun.
Wenn dem so sei, so Herr Friederich, sei es in Ordnung. Aber aus seiner Sicht lasse die Formulierung einen vollständigen Wiederaufbau des Kirchenschiffes offen, was ja Anliegen der Fraktion CDU ist.
Der Oberbürgermeister bestätigt die Zustimmung der Partner, auch mit einer schriftlichen Erklärung; darüber hinaus gebe es die Protokolle der gemeinsamen Sitzungen. Er freue sich darüber, dass sich beide offen angenähert haben und erste Schritte deutlich sichtbar werden. Dem schließt sich Herr Teuteberg für die Fraktion der Freien Demokraten und Herr Said für die Fraktion AfD an; für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen signalisiert Frau Hüneke Zustimmung. Sie sei verblüfft darüber, dass dieses Ergebnis erzielt wurde – das sei bewundernswert.
Ihn habe das persönlich auch sehr gefreut, so der Oberbürgermeister, weil der Prozess in den letzten zwei Jahren intensiv betreut wurde und es gelungen sei, die Beteiligten an einen Tisch zu bringen. Nun wünsche er sich, dass auch die Stadtverordnetenversammlung dem so folge.
Da sich die vorgeschlagene Änderung im Punkt 2 in der modifizierten Fassung der Vereinbarung wiederfindet, werden die Punkte 1 und 3 des Änderungsantrages zur Abstimmung gestellt:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: | 2 |
Ablehnung: | 14 |
Stimmenthaltung: | 0 |
Herr Dr. Scharfenberg konnte an der Abstimmung wegen fehlendem Bild/Ton nicht teilnehmen.
Anschließend wird der Beschlussvorschlag mit der modifizierten Fassung der Vereinbarung zur Abstimmung gestellt:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam bestätigt die gemeinsame Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Potsdam, der Stiftung Garnisonkirche Potsdam und den Nutzenden des Rechenzentrums zur Erstellung eines inhaltlichen Konzeptes für den Standort Garnisonkirche/Rechenzentrum (siehe Anlage).
Die Kosten für das Beteiligungsverfahren trägt die Landeshauptstadt Potsdam.
Der Hauptausschuss ist gemäß der getroffenen Vereinbarung zu beteiligen. Der Stadtverordnetenversammlung sind gemäß Beschluss 20/SVV/0295 das Ergebnis des Verfahrens aus Stufe 2 zur Kenntnis zu geben und die Vorbereitung von Phase 3 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
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