19.01.2021 - 4.6 Klimabewusste Landesförderung zur Sanierung von...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Frau Heigl bringt den Antrag ein und macht aufmerksam, dass der im Titel genannte Staudenhof hier nur beispielhaft genannt worden ist.

 

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung) bestätigt, dass der Antrag von der Grundintention her, der richtige Weg sei. Jedoch bittet er zu beachten, dass die Verwaltung für die Gespräche mit dem Land konkret wissen sse, in welche Richtung die Gespräche zielen soll. Dies komme im Antrag jedoch nicht klar zum Ausdruck. Herr Goetzmann fragt die Antragstellerin, was mit dem Antrag konkret bezweckt wird:

 

-          soll die Bestandsförderung zu Lasten der Neubauförderung erhöht werden (ohne Auswirkung auf das Gesamtfördervolumen, aber mit Auswirkung auf die Neubauförderung)

 

oder

 

-          soll die Förderung der Sanierung von Bestandsgebäuden zu erhöhen ohne Mittel aus der Neubauförderung umzuverteilen (damit müsste gleichzeitig das Gesamtfördervolumen erhöht werden) oder

 

Dies sei ein entscheidender Unterschied.

 

 

Das Grundanliegen zur Förderung wird innerhalb der sich anschließenden Diskussion von verschiedenen Ausschussmitgliedern (Frau Reimers, Herrnkel, Herrn Pfrogner, Frau Dr. Günther) unterstützt. Es erfolgt jedoch auch der Hinweis auf das Moratorium in Sachen Staudenhof.

 

Gegen den Antrag sprechen Herr Dr. Zöller und Herrn Dr. Niekisch.

 

 

Frau Hüneke erinnert an das Förderprogramm „Soziale Stadt“, bei welchem eine umfängliche Förderung von Wohnungsbeständen erfolgt ist.

 

 

Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Goetzmann und auch einzelner Ausschussmitglieder, was konkret beim Land angefragt werden soll, äert sich Frau Heigl. Im Grunde richtet sich der Antrag allgemein auf die Förderung der Sanierung von Bestandsgebäuden, um zu erkunden, was das Land und die ILB zusätzlich zu bereits bestehenden Förderungen, beispielsweise durch Auflegen eines Förderprogrammes, machen könne. Sie bittet den Antrag in der vorliegenden Formulierung zur Abstimmung zu stellen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung:

 

Reduzieren

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung Gespräche zu führen, die auf eine stärkere öffentliche Förderung der Sanierung von Bestandsgebäuden durch Kredite oder Zuschüsse der ILB zielen. Dabei soll eine Besserstellung der Sanierung funktionsfähiger oder sanierbarer Gebäude durch Förderungen des Landes gegenüber dem klimaschädlichen Abriss und Neubau im Vordergrund stehen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist über das Ergebnis der Gespräche im Januar 2021 zu informieren.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

3

Ablehnung:

6

Stimmenthaltung:

0