19.01.2021 - 4.1 Erarbeitung einer Vorgartensatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Frau Heigl informiert, dass ihre Fraktion die Informationen aus der vergangenen Sitzung, sowie den Schriftverkehr von Herrn Gericke und Herr Pahnhenrich, aufgegriffen habe und bringt gemeinsam mit Herrn Pfrogner folgende neue Fassung ein:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, in welchen Siedlungsbereichen des gesamten administrativen Geltungsbereichs der Landeshauptstadt Potsdam, differenziert

 

1. nach Gebieten mit rechtsverbindlichen Bebauungsplänen,

2. nach Gebieten mit Satzungen nach § 87 BbgBO (Örtliche Bauvorschriften) und

3. nach Gebieten ohne B-Pläne (und ggf. örtliche Bauvorschriften) sowie Satzungen nach § 87 BbgBO

 

der Erlass einer Gestaltungssatzung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BbgBO mit dem Ziel des Verbots von Schottergärten erforderlich ist oder sein könnte.

 

Im Ergebnis dessen ist eine Mustersatzung zu besonderen Anforderungen an die äere Gestaltung von Grundstücken in Verbindung mit der Notwendigkeit des Verbots von Schottergärten zu erarbeiten und ein Konzept zur Umsetzung einer Informations- und Beratungskampagne zur ökologischen Grundstücksgestaltung zu unterbreiten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist spätestens im Juni 2021 über den erreichten Sachstand zu unterrichten.“

 

Ziel des Antrages ist es erstmal zu analysieren, wo es anhand der Gebietstypik Bebauungsplangebiete mit einem baugestalterischen Bezug gibt, in welchem eine Vorgartensatzung angebracht wäre und einen entsprechenden Vorschlag für eine Mustersatzung mit grundsätzlichen Regularien zu unterbreiten.

 

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung) bestätigt, dass die neue Fassung der rechtlichen Situation präzise entsprechen würde. Er macht jedoch auf die Größe der Stadt Potsdam mit 180 km² aufmerksam. Die zu erarbeitende Analyse bedarf eines hohen Aufwandes, für den in der Landeshauptstadt Potsdam keine Kapazitäten zur Verfügung stehen. Im Antrag wird gebeten, bis Juni 2021 zu berichten. Aufgrund der fehlenden Kapazitäten könnte bis dahin noch nicht einmal begonnen werden, da erst mit dem Haushalt 2021/22 Überlegungen erfolgen müssten, welche Kapazitäten zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Herr Goetzmann ergänzt, dass Gestaltungssatzungen nicht in den Bestand eingreifen, sondern nur zum Tragen kommen, wenn Veränderungen vorgenommen werden. Dies erfordert eine präzise jeweilige Bestandsanalyse. Gegebenenfalls könnten zu 2., wo es bereits Gestaltungssatzungen gibt, die Gebiete angesehen werden. Nach Äerungen verschiedener Ausschussmitglieder, unter anderem mit dem Hinweis auf den § 8 der Bauordnung, ergänzt Herr Goetzmann zur Frage der Umsetzung,

dass es sich hier um eine generell geltende Regel handelt. Schwierig erweist sich jedoch die Frage, woher die Bauaufsichtsbehörde erfährt, ob irgendjemand irgendwo dagegen verstößt. In der Regel würde die Information durch den Nachbarn erfolgen, dem dies nicht gefällt. Auch dann müsse die Bestandssituation aufgenommen werden, um den Beweis zu führen. Auch dafür sind keine Kapazitäten vorhanden.

 

 

Herr Pahnhenrich äert sich ausführlich zur Rechtslage und stellt die Darstellung von Herrn Goetzmann in Frage.

 

 

Herr Pfrogner vertritt die Meinung, dass es sich die Verwaltung hier zu einfach machen würde, indem sie wiederholt auf die fehlenden Kapazitäten verweist und hält den analytischen Aufwand für relativ überschaubar und in dem vorgegebenen Zeitrahmen leistbar.

 

 

Herr Rubelt weist den Vorwurf zurück. Die Verwaltung hat sich die Beurteilung nicht leichtgemacht. Allein der Begriff Schottergärten sei ein unbestimmter Rechtsbegriff. Die Beurteilung nach § 8 der BauOrdnung setze jedoch Rechtssicherheit und Vergleichbarkeit voraus.

 

 

Frau Heigl macht aufmerksam, dass es in mehreren anderen Städten bereits Verbote von Schottergärten geben würde und bittet auch die Klimaschutzaspekte zu beachten. Hier handelt es sich um einen Prüfauftrag, an dem sie festhält.

 

 

Im Anschluss einer weiteren kurzen Diskussion stellt der Ausschussvorsitzende die vorliegenden Änderungsanträge zur Abstimmung:

 

 

EA Stadtverordnete Preschel, DIE PARTEI,

Stadtverordneter Menzel, BVB/Freie Wähler vom 4.11.20

Der Antrag ist wie folgt zu ergänzen:

Es ist zu prüfen, ob Steingärten zukünftig nur mit der Auflage einer Kombination von

Gartenzwergen genehmigt werden. Je 10 m² Steingarten ein Gartenzwerg, in der Reihung nichtbinäre Geschlechter, weiblich und männlich im Steingarten. Alternativ sind auch nichtmenschliche Kunstfiguren zulässig (Frösche, Erdferkel, Schlümpfe etc4), solange bei deren Auswahl auf Geschlechtergerechtigkeit geachtet wird.

Abstimmungsergebnis: 0/8/1 damit abgelehnt

 

Neue Fassung DIE LINKE v. 8.12.20

Der Antragstext möge durch folgende Neufassung ersetzt werden:

Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam bekennt sich zu dem Ziel, generell Vorgärten zum überwiegenden Teil ihrer Fläche zu bepflanzen und nicht versiegeln zu lassen.

Sie beauftragt dazu den Oberbürgermeister, vorhandene Instrumente wie Bebauungspläne, Gestaltungssatzungen und Erhaltungssatzungen und ggf. weitere andere geeignete Instrumente diesbezüglich zu nutzen. Weiterhin soll das Ziel der Begrünung von Vorgärten in der Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltung beworben werden. Bei Bauvorbescheids- und Bauverfahren soll die Verwaltung Bauherren auf dieses Ziel hinweisen.

Abstimmungsergebnis: 8/1/0

 

Damit erübrigt sich die Abstimmung der neuen Fassung DIE aNDERE vom 18.1.2021.

 

 

 

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam bekennt sich zu dem Ziel, generell Vorgärten zum überwiegenden Teil ihrer Fläche zu bepflanzen und nicht versiegeln zu lassen.

Sie beauftragt dazu den Oberbürgermeister, vorhandene Instrumente wie Bebauungspläne, Gestaltungssatzungen und Erhaltungssatzungen und ggf. weitere andere geeignete Instrumente diesbezüglich zu nutzen. Weiterhin soll das Ziel der Begrünung von Vorgärten in der Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltung beworben werden. Bei Bauvorbescheids- und Bauverfahren soll die Verwaltung Bauherren auf dieses Ziel hinweisen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage