12.01.2021 - 6.11 Wassermanagement im Einzugsgebiet Groß Glienicke

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Menzel bringt den Antrag ein und erklärt die Intention dessen.

 

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Der Ortsbeirat beschließt:


Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:

 

r das Einzugsgebiet des Ortsteils Groß Glienickes ist ein Wassermanagement zu implementieren, um eine Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes im Einzugsgebiet des Groß Glienicker Sees, des Sacrower Sees, Seeburger Fenn-Sümpelfichten und des Groß Glienicker Fenns zu erreichen.

 

Niederschläge und daraus ggf. resultierende Grundwasserneubildungen sind für die von der LHP und der angrenzenden Gemeinden genutzten Grundwasserleiter mit den Entnahmen von Wasserversorgern, von Firmen, Privaten und Verdunstungen und Ableitungen der Gewässer zu bilanzieren. Private Wasserentnahmen sind in Anzahl und Mengen mit einzubeziehen. Dabei sind ggf. auch erforderliche Bereiche außerhalb der LH Potsdam mit zu betrachten.

 

Dabei sind als ein Beispiel die Betrachtungen der Stadt Strausberg beispielhaft für die Bereiche (Seeburger Fenn-Sümpelfichten, Groß Glienicker Fenn und andere Moore/sümpfe) und mit sinkenden Pegelständen kämpfende Gewässer (Sacrower See, Groß Glienicker See, Gutspark) zu benennen.

 

https://www.stadt-strausberg.de/wp-content/uploads/2020/05/Landschaftswasserhaushalt-Straussee-Endversion-komprimiert.pdf

https://www.stadt-strausberg.de/wp-content/uploads/2020/03/20200527_Ergebnispraesentation_Straussee.pdf

 

 

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Anlagen