12.01.2021 - 6.4 Vorgehen zu Beschlüssen der Ortsbeiräte

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Menzel bringt den Antrag ein. Frau Malik spricht sich gegen eine automatische Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung aus; es solle die Eigenständigkeit des Ortsbeirates gewahrt bleiben. Herr Sträter schließt sich Frau Maliks Ausführungen an. Ja, es gebe Beschlüsse, auf die es längere Zeit keine Antwort aus der Verwaltung gebe, so dass er den 1. Absatz des Beschlussvorschlages mittrage, der 2. Absatz sei jedoch zu streichen.

 

Nach einer kurzen Diskussion übernimmt Herr Menzel die Streichung des 2. Absatzes und im Weiteren wird die Frist von „vier Wochen auf „sechs Wochen verändert.

 

Der so geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch geeignete Schritte dafür Sorge zu tragen, dass zu Beschlüssen der Ortsbeiräte seitens der Verwaltung grundsätzlich innerhalb einer Frist von sechs Wochen Stellung genommen wird. 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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