25.02.2021 - 3.5 Änderung der Stellplatzsatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dörschel bringt die neue Fassung vom 11.12.2020 ein und nimmt im ersten Satz folgende Änderung vor:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf für eine Änderung derdie Stellplatzsatzung dahingehend vorzulegen zu ändern, dass die Möglichkeit der Reduktion von notwendigen Stellplätzen gestärkt wird. Dabei sollen Bauherren mit einem geeigneten qualifizierten Mobilitätskonzept nachweisen können, wie die Anzahl notwendiger Stellplätze auf null reduziert werden kann. Dabei sollen vornehmlich Maßnahmen zum Einsatz kommen, die vom Bauherrn finanziert werden.

Die Verwaltung soll hierzu Vorgaben machen, welche Maßnahmen in ein qualifiziertes Mobilitätskonzept eingebracht werden können und welche Qualitätsstandards dabei einzuhalten sind. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem über die Anzahl notwendiger Fahrrad-Abstellplätze hinausgehende Fahrrad- Abstellplätze, Abstellplätze für Sonderfahrräder (Lastenräder, Dreiräder, Fahrradanhänger), ÖV-Tickets für Beschäftigte oder Mieter, Mobilitätsfonds, Carsharing-Stellplätze und -Dienste, Vermietung von Lastenrädern und anderen Transporthilfen. Die Möglichkeit der Ablöse soll bestehen bleiben.

r alle Nutzungsarten ist ein sinnvolles Verhältnis von Kfz-Stellplätzen und Fahrrad-Abstellplätzen vorzuschreiben, das den erwarteten Modal Split berücksichtigt. Eine Reduktion notwendiger Fahrrad- Abstellplätze soll nicht möglich sein.

 

 

Herr Niehoff (Bereich Verkehrsentwicklung) bestätigt, dass die Verwaltung mit dieser Fassung mitgehen kann.

 

 

Herr Berlin ist mit der neuen Fassung nicht zufrieden. Er befürchtet „zugepflasterte“ Innenhöfe.

 

 

Herr Heuer warnt bei Beschluss dieser Fassung vor nicht ernschten Folgen.

 

 

Herr Niehoff bekräftigt nochmals, dass hier keine Befreiung der Bauherren entsteht und erläutert nochmals detailliert das geplante System.

 

 

Frau Böhme gibt zu bedenken, dass bei allen Planungen auch Stellplätze für Pflegekräfte unbedingt mitgedacht werden müssen.

 

 

Der Vorsitzende stellt die geänderte neue Fassung des Antrags zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die neue Fassung wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf für eine Änderung derdie Stellplatzsatzung dahingehend vorzulegen zu ändern, dass die Möglichkeit der Reduktion von notwendigen Stellplätzen gestärkt wird. Dabei sollen Bauherren mit einem geeigneten qualifizierten Mobilitätskonzept nachweisen können, wie die Anzahl notwendiger Stellplätze auf null reduziert werden kann. Dabei sollen vornehmlich Maßnahmen zum Einsatz kommen, die vom Bauherrn finanziert werden.

Die Verwaltung soll hierzu Vorgaben machen, welche Maßnahmen in ein qualifiziertes Mobilitätskonzept eingebracht werden können und welche Qualitätsstandards dabei einzuhalten sind. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem über die Anzahl notwendiger Fahrrad-Abstellplätze hinausgehende Fahrrad- Abstellplätze, Abstellplätze für Sonderfahrräder (Lastenräder, Dreiräder, Fahrradanhänger), ÖV-Tickets für Beschäftigte oder Mieter, Mobilitätsfonds, Carsharing-Stellplätze und -Dienste, Vermietung von Lastenrädern und anderen Transporthilfen. Die Möglichkeit der Ablöse soll bestehen bleiben.

r alle Nutzungsarten ist ein sinnvolles Verhältnis von Kfz-Stellplätzen und Fahrrad-Abstellplätzen vorzuschreiben, das den erwarteten Modal Split berücksichtigt. Eine Reduktion notwendiger Fahrrad- Abstellplätze soll nicht möglich sein.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

4

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage