13.01.2021 - 4.4 Müllgebühren in Potsdam senken
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Zusätze:
- Fraktionen DIE LINKE
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 13.01.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Dr. Wegewitz liest den Ergänzungsantrag der Fraktion DIE aNDERE vom 13.01.2021 vor. In dem Antrag wird um die Ergänzung eines Punktes 6 gebeten.
Einführend erklärt Frau Grochowski, stellvertretend für den Geschäftsbereich 3, erste Problemfelder der Umstellung der Müllgebühren aus Verwaltungssicht.
In der sich anschließenden Diskussion werden insbesondere die folgenden Punkte / Fragen angesprochen:
- Aufstellung eines unabhängigen, externen Gutachtens sowie deren Kosten
- Aufbau/Umstellung einer Flotte mit Verwiegetechnik (von der Personenpauschale zur Tonne)
- soziale Gebührenstaffelung
- Anreize zur Müll- und Kostenreduzierung (bereits Wahl zwischen großer und kleiner Tonne möglich)
- Verhalten der Bürger (ob die Bürger ihren Müll daraufhin in der Natur, in der falschen Tonne oder beim Nachbarn entsorgen.)
Im Ergebnis der Diskussion stellen sich die Fragen:
1. Ob die Drucksache bis zur Prüfung der Kosten durch ein Gutachten einschließlich der
Vorlage des Ergebnisses zurückgestellt werden sollte oder
2. Der Unterpunkt zur Verwiegung herausgenommen werden kann.
Frau Dr. Günther bittet um Abstimmung der gesamten Drucksache unter TOP 4.4.
Herr Dr. Wegewitz stellt die DS 20/SVV/1355 einschl. des vorliegenden Ergänzungsantrages der Fraktion DIE aNDERE vom 13.01.2021 zur Abstimmung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen,
- welcher Aufwand und welche Kosten durch eine Umstellung der Abrechnung entstehen, wenn die Müllmenge nach Verwiegung berechnet wird (Verwiegung des Bio- und Restmülls),
- welche Möglichkeiten und Grenzen es für eine Reduzierung der Grundgebühren bei möglicher Erhöhung der Gebühren für Restmüll gibt,
- welche Möglichkeiten gibt es, dass Bürger*innen nur die tatsächlich geleerten Behälter in Rechnung gestellt werden (bei Beibehaltung der regulären Touren),
- ob und mit welchen Entlastungsmaßnahmen bei einer Umstellung auf Restmüllverwiegung besondere Härten (Windel-/Inkontinenzzuschuss) abgefangen werden könnten und
- welche familienfreundlichen Gebührenmodelle möglich sind (z. B. halbe Grundgebühr für Kinder unter 18 Jahren).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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52,4 kB
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